Guten Abend! Wenn ich nach dem Erziehungsurlaub kündigen möchte, gibt es da Sonderregelungen und muß ich mich an die Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag halten? Mein Erziehungsurlaub, läuft Ende Juli aus und ich müßte 6 Wochen vor Quartalsende kündigen, würde damit aber im Erziehungsurlaub schon arbeitslos werden. Gruß und Danke für ihre Antwort Heike
Mitglied inaktiv - 14.01.2004, 19:40