Hallo Frau Bader. Ich wohne in einer Wohnung und habe eine halbjährige Kündigungsfrist laut Vertag. Nun habe ich gehört, das dies nicht mehr zulässig ist. Wie ist das nun? REicht auch eine Kündigung 3 Monate vor Auszug? Und nun meine zweite Frage dazu. Wenn ich Schwanger bin und umziehen möchte, weil die Wohnung zu klein ist, oder mein Lebensmittelpunkt in eine andere Stadt verlegen möchte, wäre dies ein früherer (3 Monate vorher) Kündigungsgrund? Danke Liebe GRüße HEike
Mitglied inaktiv - 30.11.2007, 15:34