Frage: Kündigung

Mein mann hat gestern seine Kündigung erhalten (sind sehr traurig) nun meine Frage er hat immer von 1. bis zum 30.oder 31. gearbeitet und erst am 15. des darauffolgenden Monats sein Lohn bekommen steht ihm der halbe Monat noch zu ?

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 15:20



Antwort auf: Kündigung

Hllo, wenn er den Lohn für zB Febr. am 15.03. bekommt steht ihm das ja noch zu. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2007



Antwort auf: Kündigung

hm, versteh ich nicht ganz. Ist sehr ungewöhnlich, das er im nachhinein seinen Lohn erhalten hat. Oder meinst Du folgendes: Er hat vom 1.2.07-28.02.07 gearbeitet und für den Monat Februar am 15.02.07 sein Gehalt bekommen, also Mitte des Monats und im voraus ? Diese Variante wird in unserer Firma auch angewandt. LG

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 22:12



Antwort auf: Kündigung

Hallo, ich nehme an, dass er am 15.02.07 das Geld für Januar bekommen hat?! Bei mir in der Firma ist es auch so. Es wird rückwirkend gezahlt... Also wenn er gestern gekündigt wurde müsste er am 15.03.07 sein Geld für Februar bekommen. Allerdings gibt es doch auch Kündigungsfristen. Wenn er fristlos gekündigt wurde geht er theoretisch ab heute nicht mehr arbeiten, oder?Also bekommt er denke ich den halben Monat nicht bezahlt. lg Sabine

Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 12:22



Antwort auf: Kündigung

also er bekommt sein geld immer rückwirkend am 15 für z.b Januar und fristlos wurde er nicht gekündigt er muß noch bis zum 29.03 arbeiten

Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 12:25



Antwort auf: Kündigung

dann bekommt er sicher am 15.04.07 das letzte Mal Geld für den Monat März. So kann ich mir das vorstellen... lg Sabine

Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 12:31



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