Hallo Fr. Bader (schon wieder)! Es ist nun so, dass ich nach meinem Erziehungsurlaub kündigen muss. Mein Chef hat keine Teilzeitstelle für mich und einen Anspruch hierrauf hab ich auch nicht. Nun stellt sich für mich die Frage, ob die KK meines Mannes uns (Tochter und mich und dann dann das zweite Kind vorauss. ET 21.7.07) dann trotzdem ohne weiteres in die Familienversicherung aufnimmt?! Arbeitslos melden werde ich mich nicht, da zwischen Ende des Erziehungsurlaubes (20.5.07) und dem Beginn der Schutzfrist der zweiten SS gerade (9.6.06) mal ein paar Tage liegen. Mit welchen Nachteilen haben wir ansonsten noch zu rechnen? Vielen Dank noch einmal für Ihre Ratschläge Manuela
Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 08:20