Kündigung wenn als Prokuristin eingetragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung wenn als Prokuristin eingetragen

Hallo, ich bin seit 2010 in einem Betrieb fest angestellt und habe dort Ende 2016 Prokura erteilt bekommen. Seit Juli 2018 bin ich wegen der Geburt meiner Tochter zu Hause. Meine Elternzeit endet am 01.07.19, deswegen müsste ich ab dem 02.07.19 wieder dort arbeiten. Allerdings möchte ich in dem Betrieb nicht mehr arbeiten und habe mich bereits in anderen Betrieben beworben. Nun ist meine Frage: Was für eine Kündigungsfrist habe ich, wenn ich auch noch 14 Tage Resturlaub (aus dem vergangenen Jahr) habe und muss ich wegen der Eintragung im HRA etwas besonderes beachten? Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

von FranziR am 16.03.2019, 22:38



Antwort auf: Kündigung wenn als Prokuristin eingetragen

Hallo, zum Ende der EZ beträgt die Kü-Frist 3 Mo. Auch mit Prokura Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2019



Antwort auf: Kündigung wenn als Prokuristin eingetragen

Wenn du nicht auf den Tag genau kündigst wo deine EZ endet, also dem 1.07.2019, gilt deine vertragliche Kündigungsfrist. Also schau mal in den Vertrag. Dort dürfte dann auch alles weitere geregelt sein was du beachten musst. Wir wissen hier ja nicht ob du 4 Wochen, 3 Monate oder 6 Monate Kündigungsfrist hast. Sinnvoller wäre es evtl, auch in Hinblick darauf das du ja noch nichts neues hast, die EZ zu verlängern. Sonst musst du dich um das Thema Krankenversicherung selbst kümmern. Sperre wegen Eigenkündigung vom Arbeitsamt wäre nämlich durchaus möglich. Allerdings da du weniger wie 2 Jahre Ez gemeldet hattest, brauchst du das OK vom AG. weiterer Vorteil, solange du dich in EZ befindest könntest du mit Zustimmung des Ag auch woanders in TZ arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche.

von Felica am 17.03.2019, 09:22



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