Ich habe immer gedacht, daß man solange man schwanger und dann im Erziehungsurlaub ist nicht gekündigt werden kann.
Nun habe ich gelesen, das man 4 Monate nach der Geburt, also noch während des Erziehungsurlaubes gekündigt werden kann. Ist das richtig?
Liebe Grüße
Yvonne
Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 06:39
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit!
Hallo,
nein. Die 4 Mo Frist gilt für die Frauen, die keinen EU nehmen.
Gruß´,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2004
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit!
Hallo !
Nein das ist nicht richtig ! Diese 4Monate gelten wenn man keinen Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt und weiter arbeiten geht !
LG Lisa
Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 13:29