Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

Hallo Frau Bader, ich habe vor ca. 6 Wochen einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und dieser soll ab dem 01.10.2018 beginnen. Ich habe jedoch jetzt ein lukrativeres Angebot erhalten und möchte daher die neue Arbeit ab 1.10. nicht antreten. Im Vertrag steht jedoch drin, dass eine außerordentliche Kündigung vor Antritt ausgeschlossen ist. Ist die einzige Möglichkeit nun einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren ( sofern sich der Arbeitgeber darauf einlässt) oder habe ich noch andere Möglichkeiten. Erwartet mich eine Vertragsstrafe auch wenn diese im Arbeitsvertrag nicht angegeben ist? Mein lukrativeres Beschäftigungsverhältnis soll ab dem 05.09.2018 beginnen. Ist dies überhaupt möglich ? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

von konecki86 am 31.08.2018, 11:29



Antwort auf: Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2018



Antwort auf: Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

ausschließlich um Fragen aus dem Familienrecht (RUB). Vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt, zahle dafür und gut.

von ALF0709 am 31.08.2018, 11:33



Antwort auf: Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

@Alf: und du bist hier die Forenpolizei?

von la-floe am 31.08.2018, 11:38



Antwort auf: Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

Wenn im Vertrag eine Konventionalstrafe für Nicht-Antreten vereinbart wurde, hättest du diese zu zahlen. Versuche, den Vertrag aufzulösen - bist sicher nicht der Erste, dem es so geht. Was ich nicht tun würde: den besseren Vertrag unterschreiben, obwohl der andere noch besteht. Das ist nämlich bei den wohl Vollzeitverträgen unzulässig, da du nicht erfüllbare Arbeitszeiten bzw. Ruhepausen damit hättest. Außerdem müsstest du rein rechtlich die Arbeitgeber eh darüber informieren und eine Erlaubnis einholen, einen weiteren Job anzunehmen. Also wie du es drehst und wendest - du wirst mit dem Chef des Unternehmens, bei dem du bereits unterschrieben hast, sprechen müssen. IdR sind die nicht erfreut, haben aber auch nichts davon, dich antreten zu lasen, wenn du dann eh kündigen wirst bzw. nicht voll hinter dem Job stehst.

von cube am 31.08.2018, 13:39



Antwort auf: Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

Ja bin ich. Weil dafür gibt es Anwälte die damit ihr Geld verdienen. Das ganze nennt man Rechtsauskunft. Ab 230 € aufwärts. Das sollte es ihr wert sein.

von ALF0709 am 01.09.2018, 15:16



Antwort auf: Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

man kann auch einem arbeitnehmerhilfeverein beitreten. kostet bei uns 40€/jahr. da bekommt man solche auskünfte kostenlos.

Mitglied inaktiv - 02.09.2018, 08:54



Antwort auf: Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

Hallo, sorry sollte nicht in dieses Forum. Aber trotzdem danke für die Antworten...@ALF0709.. dies kann ja wohl mal passieren und man muss sich ja hier nicht aus Langeweile so aufspielen., und was die 230€ angeht.. wenn man keine Ahnung hat..... ich arbeite im rechtlichen Bereich.

von konecki86 am 07.09.2018, 19:51



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