Frage: Kündigung/kein KIGAplatz

Sehr geehrte Frau Bader, da ich im Moment nicht so recht weiter weiß, muss ich Sie um Rat bitten. Mein Sohn ist am 03.09.2002 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber Erziehungszeit bis 31.12.2003 und später auch meine Kündigung zu diesem Termin abgegeben, weil wir in eine andere Stadt gezogen sind. Eigentlich wollte ich mir hier nun zum Anfang nächsten Jahres auch wieder (vorerst)eine Teilzeitstelle suchen. Nun ist es aber so, daß wir vorrauss. so schnell keinen Krippenplatz für unser Kind bekommen. Meine Fragen zu dieser Situation wären: Muss ich mich umgehend beim Arbeitsamt melden? Sollte ich dort die Erziehungszeit verlängern? Meine Hauptsorge aber ist, was wird mit den Krankenkassenbeiträgen? Ich danke Ihnen herzlich im Voraus! Da ich bisher immer berufstätig war, habe ich mich mit dem Thema Arbeitsamt nämlich kaum auseinandergesetzt. Herzl. Grüsse Maren K.

Mitglied inaktiv - 01.10.2003, 12:23



Antwort auf: Kündigung/kein KIGAplatz

Hallo, melden Sie sich umgehend (möglichst schon vor Jahresende) beim AA. Sie erhalten Arbeitslosengeld insowiet. wie Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also nicht, wenn Sie nicht arbeiten können, weil das Kind nicht untergebracht ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2003



Antwort auf: Kündigung/kein KIGAplatz

Wichtig ist, glaube ich noch, daß ich mit meinem Mann in die Stadt gezogen bin, wo er schon längere Zeit arbeitet, quasi Familienzusammenführung. ;) DANKE nochmals

Mitglied inaktiv - 01.10.2003, 12:26



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