Hallo,
mein Problem ist folgendes, ich bin noch bis 30.09.18 in meiner dreijährigen Elternzeit. Davor war ich bei meinen Arbeitgeber in Minijob beschäftigt, zwischen meinem ersten Kind und dem zweiten war ich als dort als Minijobber beschäftigt, vorher beim selben Arbeitgeber hatte ich eine vollzeitstelle. Gesetzlich hätte ich ja nur den Anspruch auf einen minijob wieder. Jetzt habe ich mich wo anders beworben auf eine teilzeit Stelle 15 Stunden in der Woche, aber bereits zum 1.6.18. Kann ich in der Elternzeit Problemlos kündigen, bevor diese zu Ende ist und gelten da die gesetzlichen Kündigungsfrist, da ich für den minijob keinen Arbeitsvertrag habe. Falls ich erst zum 30.09 kündigen kann, kann ich trotzdem die andere Stelle zum 1.6 antreten? Weil es sich beim anderen Arbeitgeber nur um einen Minijob handelt.
Vielen Dank
von
MrsV
am 18.04.2018, 12:17
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit - neue Arbeitsstelle
Hallo,
Sie können mit den vertragl./ gesetzl. Fristen kündigen. Oder Sie beantragen beim AG 1, TZ in der EZ zu arbeiten - dann können Sie sich später entscheiden, welchen AG Sie nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2018
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit - neue Arbeitsstelle
Hallo,
solange Du nicht GENAU auf das Ende der EZ kündigst, hast Du ganz normale vertragliche/gesetzliche Kündigungsfristen.
Kannst also zum 1.6. kündigen.
Gruss
D
von
desireekk
am 18.04.2018, 12:56
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit - neue Arbeitsstelle
Wäre es sinnvoller, erst zu Ende der Elternzeit zu kündigen, da die Arbeitszeit unter den 30 Stunden wäre. Welchen Vorteil hätte ich.? Bräuchte ich dann überhaupt die Zustimmung des alten Arbeitgeber wegen der Teilzeitstelle? Da es sich beim alten Arbeitgeber nur um einen Minijob (28 Stunden im Monat) handelt
von
MrsV
am 18.04.2018, 23:58