Liebe Rechtsberater/in, wir erfuhren gestern, dass unser Vermieter unsere Mietswohnung zum Verkauf anbietet und befürchten jetzt, vor die Tür gesetzt zu werden. Wir haben in unserem Mietvertrag allerdings folgendes stehen: Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind eine Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung des Vermieters für 4 Jahre ausgeschlossen. Inwieweit ist das bindend, wenn ein Käufer das Objekt übernimmt? Vielen Dank im voraus.... danke und grüße Dani_j_j
Mitglied inaktiv - 01.07.2008, 12:23