Frage:
Kündigung Schwangerschaft
Hallo, ich habe am 15.1.20 angefangen zu arbeiten in einer neuen Firma, habe erfahren dass ich schwanger bin und habe es direkt mitgeteilt. Chef hat mich dann nach 2 Wochen gekündigt. Die Kündigung geht jetzt vor Gericht. Muss ich in dieser Zeit wieder zurück arbeiten gehen wenn er die Kündigung zurückzieht? Wer würde da gerne wieder arbeiten wollen? Und wer zahlt bis dahin? Lg
von
Jd12
am 11.02.2020, 12:05
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Hallo,
Sie müssen die Arbeitskraft zur Verfügung stellen und, wenn er die Kündigung zurücknimmt, wieder vertragsgemäß arbeiten. Er muss dann den Lohn (nach)zahlen.
Die Kündigungsschutzklage hat ja den Sinn, festzustellen, dass der Vertrag weiter besteht. Insofern verstehe ich die Intention Ihrer Frage nicht. Mit einer Abfindung werden Sie bei einem Arbeitsverhältnis, dass keinen Monat besteht, nicht rechnen können. Aber versuchen können Sie es ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2020
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Wenn er die Kündigung zurück zieht, ja.
Das ist ja der Sinn und Zweck der Klage - die Kündigung aufzuheben/rückgängig zu machen und weiterhin einen Job zu haben.
Man einigt sich eben oft auf eine Abfindung, weil auch der Chef wohl kein Interesse an deiner Arbeitskraft mehr hat - aber das ist nicht der eigentliche Sinn der Klage.
Also ja, hast du Erfolg mit der Klage und der Chef sagt, du sollst wieder kommen, musst du das auch tun.
von
cube
am 11.02.2020, 12:11
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Ich würde mir ausrechnen um wieviel Geld es geht: Gehalt bis zum Mutterschutz, Mutterschutzzuschuß, Eltenrgeld das dadurch maßgeblich erhöhrt wird, im Vgl wie wenn du jetzt arbeitslos wärst, Gehalt nach Rückkehr der Eltenrzeit bis seine Kündigung greift, Anspruch auf Alg I nach seiner Kündigung dann. Das ergibt eine Summe x. Für diese Summe noch ein paar Monate auszuhalten ist Abwägungnssache. Zumal du gute Chancen auf Krankschreibungen oder BV hast wenn dein AG sich weiterhin unfreundlich, mobbend oder stressend verhält. Und Urlaubstage stehen dir auch einige zu.
Du kannst beim Gerichtstermin natürlich einen Vergleich anbieten, z.b. eine Abfindung (beispielsweise i.Hv. 6 Monatsgehältern) o.ä. statt zurückgezogener Kündigung. Aber dann hast du Nachteile beim Eltenrgeld und Mutterschutz und verlierst evt. den Anspruch auf Alg I. Überleg es dir gut.
von
Paulinchen83
am 11.02.2020, 13:02
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Zu berücksichtigen wäre in der Überlegung der Verlust beim EG. Den ALG1 verringert dieses erheblich, die Abfindung würde es aber nicht erhöhen. Auch müsste sie versteuert werden. Die 3 Jahre EZ und damit 3 Jahre beitragsfreie Krankenversicherung sind auch kaum mit Geld aufzuwiegen.
Wenn ich das hochrechnen, ich würde mich eher nicht auf eine Abfindung einlassen. Zumal die Chancen auf AU oder BV nicht von der Hand zu weisen sind.
Ja, nimmt der AG die Kündigung zurück, musst du, theoretisch, wieder arbeiten. Aber wie bereits gesagt, die Chancen auf AU oder BV stehen nicht schlecht.
Der AG hat extrem schlechte Karten sofern du dir nichts vorzuwerfen hast.
von
Felica
am 11.02.2020, 13:18
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Nicht auf eine Abfindung einigen.... Sperre alg1 und die Zeiten mit alg1 mindern das Elterngeld auf den Mindestsatz.
Soviel Abfindung kann den Verlust ausgleichen.
Mein Vorschlag... Arbeiten wollen und dann au bzw BV wegen mobbing hinarbeiten.
Dann direkt 3 Jahre Elternzeit einreichen und aus der Elternzeit heraus was neues suchen.
Ich hoffe du.hast einen harten Hund als Anwalt
Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 13:30
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Da sind BV und AU plötzlich eine Option, wenn der AG sie eigentlich gar nicht haben will, aber beschäftigen muß.
von
Strudelteigteilchen
am 11.02.2020, 13:35
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Es gibt keinen Grund, warum der AG dir hätte kündigen können, ja?
Du warst immer pünktlich, hast gute Arbeit geleistet etc?
Ich erwähne das nur, weil die Schutzklage ansonsten nicht so als gesetzt durchgehen könnte.
Und nochmal zur Klarstellung: Kündigungsschutzklage heißt genau das, was das Wort beinhaltet: Du klagst auf den Schutz vor Kündigung. Also auf deinen Arbeitsplatz.
Nichts anderes wird vor Gericht entschieden.
Bekommst du Recht, musst du auch arbeiten gehen.
Eine Abfindung/Vergleich kommt dann der Zustimmung zur Kündigung gleich. D.h. Sperre beim ALG 1 für 3 Monate (sehr wahrscheinlich) und wenig Aussichten, schwanger wieder einen neuen Job zu finden. Deine Abfindung würde also für die 3 Monate ohne ALG 1 drauf gehen und das ALG sich negativ auf dein EG auswirken. Ohne AG hast du auch keine EZ - du wärest Hausfrau mit EG-Bezug.
Ich kann dir also nur raten, bei erfolgreicher Klage auch pünktlich auf der Matte beim AG zu stehen - ansonsten bietest du ihm sofort wieder einen Grund, dir doch noch regelgerecht zu kündigen.
BV oder AU - joaaa ... kann man sicher irgendwie hinbekommen. In Ordnung finde ich den Gedanken aber ehrlich gesagt nicht. Dann lässt du die Allgemeinheit dafür zahlen, das du gar nicht vorhast, dort nochmal anzutreten. Zumindest das Bemühen, dann auch wieder arbeiten zu gehen, sollte doch vorhanden sein.
von
cube
am 11.02.2020, 14:05
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Huups. jd12 soll keine Abfindung annehmen, sondern auf eine AU oder BU wegen Mobbing hinarbeiten???
Ja, es ist nicht schön, jemanden zu kündigen, der schwanger ist, aber das ist noch lange kein Grund für Sozialbetrug oder Aufforderung dazu.
Wir wissen doch noch gar nicht, ob Jd12 gemobbt wird, wenn die Klage Erfolg hat und sie wieder dort arbeitet. Und auf Mobbing hinzuarbeiten (z.B. indem man sich den Kollegen oder dem Chef gegenüber schlecht benimmt, oder nicht arbeitet, oder wie soll das sonst gehen? Ist wahrscheinlich auch ein schlechter Rat - sonst wäre die nächste Kündigung nämlich gerechtfertigt.
von
zweizwerge
am 11.02.2020, 14:32
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Auf AU oder BV "hinarbeiten" ist natürlich ein schlechter Rat.
Stattdessen ordentlich seinen Pflichten als Arbeitnehmer nachgehen, aber im Falle von Stress der ggf durch Mobbing entsteht ist die Möglichkeit von AU oder BV im Hinterkopf zu haben durchaus gerechtfertigt. Die Fragestellerin sorgt sich zurecht darum, weil ein Chef, der in der SS kündigt sowie ein Gerichtsverfahren desswegen natürlich Probleme in der Art vermuten lassen und die Sorge ist gerade in der SS gerchtfertigt wo es gilt psychischen Stress zu vermeiden.
von
Paulinchen83
am 11.02.2020, 14:48
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Kündigung Schwangerschaft
Den Thread finde ich bigott! Ständig wird propagiert, dass das Leben kein Wunschkonzert ist und dass es für ein BV nun mal enge Grenzen gibt (und das wird auch immer bejubelt) und jetzt wird offen vorgeschlagen, man solle auf ein BV "hinarbeiten". Respekt!
Zur Frage der AP: ja, theoretisch müsstest du das. Letztlich ist das aber Verhandlungssache vor Gericht, denn wenn dein AG dich nicht sehen möchte, dann kann er dich ja auch bezahlt freistellen. Vielleicht ist ihm das sein Magengeschwür wert.
von
Mutti69
am 11.02.2020, 14:58
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Kündigung Schwangerschaft
In deinem ersten Post steht:" Zumal du gute Chancen auf Krankschreibungen oder BV hast wenn dein AG sich weiterhin unfreundlich, mobbend oder stressend verhält. Und Urlaubstage stehen dir auch einige zu."
Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 16:28
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Kündigung Schwangerschaft
Nicht hinarbeiten. Aber es ist, seien wir mal ehrlich, realistisch das sie es bekommen wird. Eines von beiden. Mobbing ist ein Grund für beides. Und für die meisten Ärzte reicht das um Mobbing anzunehmen.
Was man davon hält? Für mich tun sich da dann beide Seiten nichts.
von
Felica
am 11.02.2020, 16:29
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Kündigung Schwangerschaft
Ist blöd formuliert.
Zunächst sollte die AP das Ziel haben, zunächst wieder zu arbeiten. Freiwillig eine Abfindung rauszuholen, ist auf Hinblick Alg1, Mutterschaftsgeld, Elterngeld nicht von Vorteil.
Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 16:33
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Ich sehe es halt auch so, eine Abfindung anzunehmen, bei der man eigentlich nur verlieren kann, nur aus Angst, weil man sich davor fürchtete sonst die nächsten Monate Spiessrutenlauf zu haben, das kann es auch nicht sein. Grundsätzlich, klar man sollte bereit sein dann auch zu arbeiten. Aber nicht um jeden Preis. Oft langt schon das Wissen im Hinterkopf das es die Option AU oder BV gibt. Damit man eben durchhält so lange es geht. Klar gibt es auch andere, die wird es immer geben. Da setzte ich immer auf Karma.
von
Felica
am 11.02.2020, 16:41
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
bitte warum sollte sie chancen auf ein bv haben? selten so eien mumpitz gelesen. sie geht vor gericht weil die kündigung nicht rechtens ist. also hat sie dort zu arbeiten wenn sie vor gericht gewinnt. du rätst tatsächlich zum sozialbetrug? bv? au? sorry aber das ist ja völlig aus der luft gegriffen. wer geld möchte, geht arbeiten. und wenn sie das dort nicht möchte, warum geht sie dann vor gericht? wenn sie gewinnt muss sie der AG wieder einstellen. so einfach ist das.
von
mellomania
am 11.02.2020, 16:44
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
was der AG aus dem urteil macht. wenn er ihr arbeitskraft einfordert und sie dort normal arbeitet ohne dass was ist dann ist es ja gut. das weiß aber keiner vorher. es könnte auch anders sein. das muss man dann sehen, wenn es soweit ist.
vielleicht ist es aber auch möglich, vor gericht eine einigung zu finden. bezahlte freistellung z.b.
von
mellomania
am 11.02.2020, 16:47
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Jetzt mal Klartext. Weil mich deine Art und Weise andere derartig anzugehen echt extrem anpisst.
Nein, ich rate nicht zu Sozialbetrug. Aber im Gegensatz zu Dir bin ich Mensch, kein Roboter. Ich habe so etwas wie Verständnis für meine Mitmenschen. Und bin nicht derartig frustriert vom Leben das ich meine jedem muss es genauso scheisse gehen.
Die rechtliche Lage habe ich geschildert. Darum geht es. Im Gegensatz zu dir wo die ganze Antwort nur so von unterstellungen nur trotzt. Du list immer nur das negative, das scheint deine Grundeinstellung zu sein. Ich lese da beim Ursprungsposting durchaus auch sowas wie Angst. Ob berechtigt oder nicht mag ich nicht beurteilen. Muss ich auch gar nicht. Alleine deshalb der Hinweis wegen BV oder AU.
Aber weisst du was, ich bin der festen Überzeugung man nimmt immer genau das von seinen Mitmenschen an, wozu man selbst auch bereit wäre. Daraus kannst du dir jetzt deinen Teil herausziehen.
Boah kotzen mich Menschen an welche derartig negativ eingestellt sind und von allen Mitmenschen nur das schlimmste annehmen. Eigentlich solltest du einem nur leid tun.
von
Felica
am 11.02.2020, 17:55
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
deine antworten sind immer so überkorrekt. das ist sozialbetrug wenn man ein bv oder eine au ohne grund hat. ob ein grund später vorliegt, weißt du jetzt schon? es gäbe auch die möglichkeit der bezahlten freistellung. auch das schrieb ich.
bleib mal ruhig. und ja, wenn JETZ kein grund da ist, egal bei wem, dann gibt es JETZT keine indikation dafür. weder für bv noch für au. was später ist, wissen wir alle nicht. aber jetzt schon dazu zu raten, was einige hier tun, schürt falsche vorstellungen. aber das versteht ihr ja leider nicht.
von
mellomania
am 11.02.2020, 18:52
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Blablabla
von
Felica
am 11.02.2020, 18:58
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
…...
Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 19:31
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Wo sie Recht hat, hat sie Recht, die Felica. Mello hat den Untersteller-Job übernommen und füllt ihn ganz ausgezeichnet aus.
Apropos, wo ist eigentlich Uriah? Nach der BV-Mission und der VitD-Mission sind ihr irgendwie die Missionen ausgegangen, oder?
von
Strudelteigteilchen
am 11.02.2020, 19:31
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
sie ist jetzt in der glaubenssatzmission im pf unterwegs.
oder sie kümmert sich um den mann und die 5 Kinder.
ist ja grad abendbrotzeit :-)
Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 19:50
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Danke Felica
von
HeyDu!
am 12.02.2020, 09:25
Antwort auf:
Kündigung Schwangerschaft
Der der AP nix nutzt
@felica danke für deine direkten Worte
Mitglied inaktiv - 12.02.2020, 10:29