Frage: Krankenversicherung

Hallo, ich war vor der Geburt meiner Tochter (jetzt 21 Monate) befristet angestellt. Bis Mitte März habe ich jetzt Elterngeld bezogen und war darüber auch krankenversichert. Mein Mann und somit auch meine Tochter sind privat versichert, so dass eine Familienversicherung für uns nicht möglich ist. Da ich mich (wegen der hohen Kosten) nicht auch privat versichern wollte, habe ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Dann müsste ich doch vom Amt versichert werden? Nun ist es so, dass ich aber ungern schon wieder arbeiten gehen wollte, da meine Tochter doch noch relativ klein ist und ich sie ungern schon in fremde Hände geben möchte. Kann ich beim Arbeitsamt auch ein drittes Erziehungsjahr einreichen, ähnlich wie beim Arbeitgeber? Was müßte ich dafür tun? Wie wäre ich dann krankenversichert? Was ist, wenn ich keine Bezüge vom Amt erhalte? Bin ich dann auch nicht krankenversichert durch das Arbeitsamt? Welche Alternativen habe ich bezüglich meiner krankenversicherung? Freiwillig gesetzlich ist leider noch teurer als so manche private Versicherung. Wir planen jetzt ein weiteres Kind und ich wollte erst, wenn das zweite Kind drei ist wieder ins Arbeitsleben (teilzeit) zurückkehren (um dann auch eine hoffentlich lange Zeit bei einem Arbeitgeber sein zu können). Vorher würde ich mich gern ausschließlich um die Betreuung und Erziehung meiner/s Kind/er kümmern. Muss ich auch Minijobs und Weiterbildungsmaßnahmen vom Arbeitsamt annehmen? Was ist mit Jobangeboten, die weit unter meiner Qualifikation liegen? Vielen, vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen (es sind ja doch recht viele Fragen geworden - sorry) Liebe Grüße Dani

Mitglied inaktiv - 07.03.2009, 20:29



Antwort auf: Krankenversicherung

Hallo, Arbgeld I kann man nur bekommne, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Heißt: Sie werden auf WEiterbildungen (auch ganztägig) geschickt werden etc. Sie können Sich auch prozentual melden. Wenn Sie gar nicht arbeiten wollen, klappt es nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2009



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