JungeMamix3
Sehr geehrte Frau Bader, ich war bis Ende Mai über das Jobcenter Krankenversichert, nun verdient mein Partner mehr und wir konnten Wohngeld sowie Kinderzuschlag beantragen. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse erhalten, dass ich mich nun freiwillig versichern muss. Ich habe zurzeit keine Arbeitsstelle und bin auf der Suche, da ich meine 3 Kinder vor und nach der Schule betreuen muss und der letzte erst um 8:15 Uhr das Haus verlässt und bereits um 12:10 Uhr wieder kommt und wir sehr ländlich leben und ich keinen Führerschein habe, ist die Suche nicht ganz so einfach. Gibt es keine Möglichkeit, dass ich mich gesetzlich versichern kann ? Wenn ich nun den Beitrag selbst bezahlen muss, rutschen wir wieder ins AlG 2, da wir nicht allzu viel Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten. Wäre ich über ein Minijob wieder gesetzlich krankenversichert ? Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße
Hallo, ja, Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern. Liebe Grüße NB
Pamo
Du kannst dich durchaus in der gesetzlichen Versicherung freiwillig versichern. Dein Partner und du seid nicht verheiratet? Dann gibt's keine kostenlose Familienversicherung für dich. Minijobs sind in der Regel ohne KV. Wenn du mehr Stunden arbeitest, hast du damit KV-Ansprüche. Wie wäre es, wenn du dabei etwas Geld zurück legst und den Führerschein machst? Auf dem Land geht's meist nicht ohne, jedenfalls nicht, wenn du arbeiten willst oder auch nur ein Kind zum Arzt fahren musst.
KielSprotte
Nein, über einen Minijob bist du nicht versichert. Keine Beiträge=keine Leistungen/Versicherung. Aber gerade im Handel und Gastronomie wird gesucht wie blöd. Da kannst du auch am Abend bzw Wochenende arbeiten, wenn dein Partner daheim ist und die Kinder betreuen kann.
Eulen2020
Du kannst einen Zuschuss zu deinen kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen beim Jobcenter beantragen.
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