Hallo!
Ich bin im Moment im Erziehungsurlaub mit meinem 1. Sohn (geb. 06/2006) und bekomme 300 € Erziehungsgeld. Nun werde ich aber aller Voraussicht nach beim 2. Antrag dann kein Erziehungsgeld mehr bekommen, da das Einkommen des Kindesvaters durch eine Weihnachtsprämie viel zu hoch ist. Nun ist von der Prämie aber auch nix mehr da, da sie zum Altlastenabbau verwendet wurde.
Ich bin wieder schwanger und entbinde im August. Ab da bekomme ich ja dann Elterngeld. Wie ist es in der Zwischenzeit mit der Krankenversicherugn? Bin ich versichert? Familienversicherung ist nicht möglich, da wir nicht verheiratet sind. Und bei meinen Eltern kann ich nicht mit versichert werden, da ich 23 Jahre alt bin.
Wie ist das von Juni bis August mit der Krankenversicherung und bekomme ich Mutterschutzgeld?
Danke
Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 12:54
Antwort auf:
Krankenversicherung
Hallo,
solange Sie in EZ sind u vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren, sind Sie weiter beitragsfrei kk-versichert.
Für das 2. Kind bekommen Sie das neue Elterngeld und evtl. den Geschwisterbonus.
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel 1:
Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Beispiel 2:
Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2007