Hallo Frau Bader, da ich bisher nur widersprüchliche Aussagen erhalten habe, wende ich mich heute an Sie. Mein befristetes AV endet am 31.05.05. Mein Mutterschutz beginnt am 21.07.05. In der Zwischenzeit beziehe ich Arbeitslosengeld. Wie ist das mit der Krankenversicherung? Da ich ab 21.07. keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt erhalte, stellt sich mir die Frage, ob ich auch hier beitragsfrei weiterversichert bin (oder geht das nur wenn ich in einem Arbeitsverhältnis stehe)? Oder muss ich mich bei meinem Mann familienversichern, wobei sich hier die Frage stellt, ob ich die KK schon wieder wechseln darf, da ich in meiner jetzigen KK erst seid Oktober 04 bin und mein Mann in einer anderen KK ist, ich also zwangsläufig wechseln müsste. LG Tinky
Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 10:50