Liebe Frau Bader,
heute habe ich auch mal wieder eine Frage. Ich bin jetzt im Erziehungsurlaub und bekomme 2,5 Jahre Erziehungsgeld. So lange bin ich ja nun auch noch bei meiner Krankenkasse versichert. Aber was ist danach? Bei meinem Mann kann ich mich nicht mitversichern lassen, da er bei der Bundeswehr ist. Aber er hat eine freiwillige Krankenversicherung bei der IKK. Bin ich dann da familienversichert? Und wie sieht es mit unserer Tochter aus?
Ich stehe in keinem ruhenden Arbeitsverhältnis, d. h. mein befristeter Arbeitsvertrag ist abgelaufen.
Danke für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
Silvana Specht
Mitglied inaktiv - 23.11.2000, 13:28
Antwort auf:
Krankenversicherung während des EU
Liebe Silvana, ich werde mich wirklich mal dafür einsetzen, daß hier ein spezielles Forum für KK-Fragen eingerichtet wird. Das ist nämlich ein Gebiet, in dem sich Rechtsanwälte (außer Spezialisten) nicht besonders gut auskennen.
Bei der Bundeswehr gibt es ja freie Heilfürsorge, ich weiß nicht, ob die auch für Angehörige gilt (dachte eigentlich schon). Die private KK ist doch wohl nur für den Restbetrag, für den die BW nicht aufkommt. Bei privaten KK kann man auch keine Famileinversicherung abschließen, oder nur unter erhöhten Beiträgen.
Ich denke, Sie werden sich alleine versichern müssen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2000