Krankenversicherung nach dem Erziehungurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenversicherung nach dem Erziehungurlaub

Hallo Fau Bader! Bis Ende Januar 2003 bin ich noch im Erziehungsurlaub, der Geburtstermin für's nächste Kind ist Ende Mai 2003. Wie kann ich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben? Wg. Umzug kann ich nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz. Ist es sinnvoll, den Arbeitgeber von der neuen Schwangerschaft zu unterrichten und bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes, bzw. neuen Erziehungsurlaubs, einfach nicht zu Erscheinen (Kündigungsschutz)? Oder soll ich mich besser arbeitslos melden? Mein Mann, ist Beamter, d.h. wir haben keinen Anspruch auf gesetzl. Familienversicherung!

Mitglied inaktiv - 06.12.2002, 22:12



Antwort auf: Krankenversicherung nach dem Erziehungurlaub

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss also arbeiten gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Unbezahlter EU ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Wenn Sie gar nicht mehr arbeiten gehen können, weil Sie umgezogen sind, müssen Sie sich arbeitslos melden, um kk-versichert zu sein. Setzt voraus, dass das Kind untergebracht ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2002



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