krankenversicherung im mutterschutz/elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: krankenversicherung im mutterschutz/elternzeit

Hallo, ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber und hoffe hier auf Hilfe. Bin in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert (Einkommen liegt über der Grenze und wird auch nicht mehr umgerechnet, obwohl ich bis Mitte September im Mutterschutz sein werde). Laut meinem AG will er seine Hälfte für die Krankenversicherung nicht weiterhin zahlen, laut Krankenversicherung (1. Anruf: ich soll zahlen, da ich freiwillig drin bin, 2. Anruf: 1/2 AG, 1/2 KV, ich nichts). Bin seit 4.6. im Mutterschutz und jetzt vielleicht nicht versichert, weil keiner gezahlt hat? Wo kann ich Infos herbekommen, wer meine KV im Mutterschutz und evtl. anschließendem EU zahlen muss? Danke Angelina

Mitglied inaktiv - 27.06.2002, 15:21



Antwort auf: krankenversicherung im mutterschutz/elternzeit

Liebe Angelina, wenn Sie freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld kk-versichert sind, erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der KK in Höhe des Krankengeldes. Im EU werden Sie gemäß der jeweiligen Versicherungsbedingungen den Beitrag weiter zahlen müssen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2002



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