Krankenkasse: gesetzlich oder privat?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenkasse: gesetzlich oder privat?

Hallo Frau Bader, wir haben vor drei Wochen geheiratet. Unser gemeinsamer Sohn ist dreieinhalb Jahre alt und zur Zeit bei mir ( gestzlich) familienversichert. Nun wollte ich die Namensänderung bei der Kasse bekanntgeben und die wollen jetzt aber Gehaltsbescheinigungen von meinem Mann, ob unser Sohn ev. bei ihm privat versichert werden muß. Mein Mann verdient zwar mehr als ich, hat aber auch horrende Kredite und Unterhaltszahlungen am Hals, weil es ein Kind aus erster Ehe gibt und er sich vor zwei Jahren selbständig gemacht hat. Mein Frage nun: Wird sowas berücksichtigt oder kann man uns zwingen, unseren Sohn privat zu versichern? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 20:30



Antwort auf: Krankenkasse: gesetzlich oder privat?

Hallo, wenn Dein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze verdient (z. Zt. monatlich 3.562,50 €) muss das Kind bei dem höherverdienenden krankenversichert werden. Dein Mann hat das Wahlrecht zwischen freiwillig GKV oder gleich in die PKV. Danach richtet sich bei Überschreiten auch die Versicherungsart für`s Kind. Beide haben einen extra Beitrag zu entrichten. Familienversicherung geht nicht mehr. Maßgebend ist die Einkommenshöhe des Mannes, unerheblich sind Schulden etc., hierbei. VG Schnecke14

Mitglied inaktiv - 26.11.2007, 11:38



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