Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenkasse - Wechsel gesetzlich privat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenkasse - Wechsel gesetzlich privat

85kathali

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Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich werden im Oktober heiraten. Er ist Beamter und privat versichert. Ich bin gesetzlich versichert. Unsere Tochter ist momentan noch über mich familienversichert, Kind 2 kommt im November. Das Gehalt meines Lebensgefährten (Vater beider Kinder) liegt momentan noch knapp unter der Bemessungsgrenze für die Familienversicherung. Allerdings haben wir das obere Stockwerk unseres Hauses vermietet, das läuft auf den Namen meines Partners. Zusammen mit den Mieteinnahmen würde sein Einkommen über der Bemessungsgrenze liegen. Nun haben wir evt. die Möglichkeit, den Mietvertrag entsprechend zu ändern, sodass ich die Vermieterin sein würde. Damit würde das Einkommen meines Partners wieder unter der Bemessungsgrenze liegen. Meine Frage ist nun: 1) Falls wir den Mietvertrag jetzt ändern, wäre das Jahreseinkommen ja trotzdem zu hoch. Wird für die Bemessungsgrenze das Jahreseinkommen 2015 genommen oder aber erst das tatsächliche Einkommen ab dem ZEitpunkt der Hochzeit. 2) Falls wir den Mietvertrag erst zum Jahresende/Anfang 2016 ändern, hätten wir ja zwischen Oktober und Dezember kein Anspruch auf eine FAmilienversicherung. Könnten wir dann ab Januar wieder die Familienversicherung beantragen, wenn das Einkommen ja dann wieder unter der Grenze liegt? Und wenn ja, dürfen wir die Kinder für diese 3 Monate dann privat versichern (würde nur 1/3 der Kosten für die freiwillige gesetzliche Versicherung betragen) oder fliegen sie wenn einmal privat versichert auch komplett aus dem System raus und dürfen nicht mehr gesetztlich versichert werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!! PS: Und geht es nicht darum, dass wir kein Geld für eine private Krankenversicherung zahlen wollen, sondern einzig und allein um die Kinderkrankentage, die ich ja nicht erhalten werde, wenn die Kinder privat versichert sind. Und da wir längerfristig gerne drei Kinder hätten, macht es schon einen Unterschied, ob ich 4 oder 25 Tage im Jahr bekomme (vor allem, weil mein Mann auch nur 4 Tage statt 10 pro Kind bekommt....).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist nicht wirklich mein Thema - da müsste ich mich selber einlesen. Liebe Grüße NB


Lina_100

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Hallo, Sie verdienen weniger als Ihr Mann? Dennoch würde ich das nochmal genau prüfen und rechnen, es zählt zumindest bei Überschreiten der BBG durch den privat versicherten Ehegatten im Vergleich der beiden Einkommen das zu versteuernde Einkommen (also brutto minus Werbungskosten) abzüglich Kinderbetreuungskosten. Bzgl. der Familienzuschläge würde ich auch nochmal nachsehen, ob diese in die Berechnung rein genommen werden. Liebe Grüße Lina


85kathali

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Ja, ich verdiene weniger und werde das mit 99%iger Sicherheit leider auch für den Rest unseres gemeinsamen Lebens tun, selbst falls ich voll arbeiten sollte (was ich solange die Kinder klein sind nicht machen werde).Es sind mindestens 1000 Euro Unterschied und so viel Miete bekommen wir nicht :-) Familien Zuschläge zählen nicht in die Berechnung, habe ich schon erfragt. Werbungskosten laut Lohnsteuererklärung auch nicht. Von Kinderbetreuungskosten hat die Krankenkasse nichts gesagt. Wie kommen Sie darauf, dass das rausfällt?


Lina_100

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OwT


Lina_100

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Hallo, diese Auskunft habe ich u.a. von der Krankenkasse meines Mannes. Es ist auch überall nachzulesen, erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten mindern im Gegensatz zum Kinderfreibetrag oder sonstigen Sonderausgaben den maßgeblichen Gesamtbetrag der Einkünfte (zB Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge Spitzenverband der GKV vom 22.11.2011). Liebe Grüße Lina


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