Hallo Frau Bader, ich liege dummerweise seit Anfang des Jahres mit meinem Gehalt knapp im Bereich der freiw. Krankenversicherung (6800 brutto im Monat). Mein AG hat sich bereiterklärt, mir ab jetzt nur noch 6500 zu zahlen, damit ich ab sofort wieder pflichtversichert bin. Im August kommt unser Kind und danach nehme ich noch Resturlaub. Mein Ez_Urlaub würde am 12. November beginnen. Reicht dieser Zeitraum aus, um die Kasse zu überzeugen, daß mein Gehalt niedrig genug für die Beitragsfreiheit ist? Ich habe gehört, maßgeblich seien die letzten 3 Monate Gehalt vor dem Antritt des EZ-Urlaubes, also nicht vor Beginn des Mutterschutzes? Demnach müßte unsere Rechnung doch aufgehen? Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 05.06.2001, 15:42