Hallo,
ich würde gerne eine Frage für meine Freundien stellen.
Sie ist seit 27.2 krankgeschrieben und hat Geld vom Arbeitgeber bekommen.
Sie war 1 Woche arbeiten und hat zugleich zum 1.7 gekündigt.
Wurde weiterhin bis zum 24.5 krankgeschrieben. ( Diagnose andere) Ab
21.5 ( also heute) würde sie Kk bekommen. Die kk hat ihr heute aber erst den Schein zugeschickt, nach einer anfrage!
Jetzt wurde ihr gesagt, dass sie bis zum 1.7 ein BV bekommen könnte, somit muss der Arbeitgeber weiter zahlen.
Dann braucht sie auch nicht den Kk Antrag ausfüllen lassen, oder?
Ich kenne mich damit leider gar nicht aus
Ist das richtig?
Liebe Grüsse
von
Glücksbärchen_21
am 21.05.2013, 08:45
Antwort auf:
Krankengeld/ BV
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2013
Antwort auf:
Krankengeld/ BV
Sie braucht einen Arzt der ihr ein BV ausstellt.
Weswegen kann sie denn nicht arbeiten, liegt es denn am Job ?
Und wieso kündigt sie in der Schwangerschaft ? Da hat sie doch vollen Kündigungsschutz etc.
von
Sternenschnuppe
am 21.05.2013, 09:07
Antwort auf:
Krankengeld/ BV
Sie hat einen Arzt, der hat sie bisher krankgeschrieben, jetzt wurde Ihr leider erst gesagt, dass sie das BV auch haben könnte von einem Arzt.
Wäre halt gut, da dann die Kk nicht einspringt sondern der arbeitgeber weiter zahlen muss. Und somit ist es das volle Gehalt.
Nein sie ist nicht schwanger.
Sie kann wegen der Psyche und und einer längeren Krankheit nicht mehr arbeiten.
von
Glücksbärchen_21
am 21.05.2013, 09:36
Antwort auf:
Krankengeld/ BV
Das habe ich noch nie gehört.
Ein BV ist dafür das um Mutter und Kind zu schützen weil die Arbeit die Schwangerschaft gefährdet.
Ohne Schwangerschaft gibt es gar keine Grundlage, dann ist sie einfach krank.
Oder ist sie Beamtin ? Die haben da ja andere Gesetze in einigen Bereichen.
Frau Bäder wird dazu nichts sagen können, da Deine Frage nix mit Kindern zu tun hat.
von
Sternenschnuppe
am 21.05.2013, 09:44
Antwort auf:
Krankengeld/ BV
Achso..
ja, dass habe ich ihr auch schon gesagt, ich habe das auch noch nie gehört.
Ich kenne nur die Variation mit dem Krankengeld.
Aber ich richte es ihr mal aus, danke dir :-)
von
Glücksbärchen_21
am 21.05.2013, 09:57
Antwort auf:
Krankengeld/ BV
Vielen Dank Frau Bader!
von
Glücksbärchen_21
am 21.05.2013, 15:06