Hallo Frau Bäder,
kurze Frage: wie ist es, wenn man einen Kitagutschein für 7-9 Stunden hat (ein Elternteil Vollzeit und der andere 30 Std) und nun einer arbeitslos wird, wobei dieser evtl. zunächst für drei Monate vom Arbeitgeber freigestellt wird. Wann muss man der Elterngeldstelle Bescheid geben? Ab Freistellung oder offizieller Kündigung? Vg
von
JaSt86
am 29.04.2018, 19:07
Antwort auf:
Kita
Hallo,
wieso jetzt der Elterngeldstelle?
Man hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz in dem Umfang, wie man ihn tatsächlich benötigt. Wenn ein Elternteil zu Hause ist, weil er freigestellt oder arbeitslos ist, hat man nur Anspruch auf einen Platz bis mittags. Man ist verpflichtet, dies mitzuteilen.
Zuständig hierfür dürfte das Jugendamt sein, nicht die Elterngeldstelle. Aber das mag von Bundesland zu Bundesland variieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2018