FrauLmüller
Guten Tag, Im März soll unser Sohn auf die Welt kommen. Im Oktober gesagt wurde, dass wir wohl keinen Platz in unserer Wunschkita zum April 2025 bekommen, aber wir Ende des Jahres 2023 eine feste Zu- oder Absage erhalten. Nachdem wir keine Rückinfo der Stadt erhielten haben wir eine private Kita besichtigt und bereits zugesagt. Nun haben wir doch noch eine Zusage für die Wunschkita erhalten und fragen uns, ob wir nun durch unsere Zusage an die private gebunden sind. Wir haben nichts unterschrieben, jedoch schon Verträge und co. Zum ausfüllen mitbekommen. Können wir dort noch raus? Schließlich ist das Kind ja noch nicht einmal auf der Welt. Oder müssten wir dann ab geplanten Kitabeginn die 3 Monate Kündigungsfrist trotzdem bezahlen? ich hoffe meine Frage war verständlich, vielen lieben Dank !
Hallo, einen derartigen Vertrag mit dem privaten Kindergarten, noch mündlich vereinbart. Ob das bei Ihnen der Fall ist kann ich nicht sagen. Klären Sie das möglichst schnell. Liebe Grüße NB
Ani123
Haben Sie die Kitazusage in der privaten Kita schriftlich? Ich lese raus, dass sie diese mündlich haben und die Verträge bei ihnen liegen. Gab es dazu ein Beiblatt worin der Kitaplab ab April 2025 bestätigt wird? Oder steht das im Vertrag? Haben Sie die Zusage für Ihre Wunschkita zu April 2025 schriftlich? Wenn nein lassen sie es sich schriftlich geben bevor sie in der privaten Kita absagen. Mündlich kann vieles gesagt werden. Schriftlich sind sie auf der sicheren Seite. Wenn sie es schriftlich haben schreiben sie der privaten Kita, dass sie den Platz ablehnen. Da der Vertrag noch nicht unterschrieben wurde kann das möglich sein. Hinzu kommt, dass bis April 2025 der Platz noch anderweitig vergeben werden kann.
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