Hallo, ich hab da mal eine etwas kompliziertere Frage :( Kurz die Grundsituation: Ich befinde mich in meiner 3 jährigen Elternzeit bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Diese endet im Januar 2017. Ich bin alleinerziehend und erhalte seit Ende des 14 monatigen Elterngeldes, nun bis zum Ende der Elternzeit ALGII. Nun habe ich in meiner Nähe eine naturorientierte Kita, in dieser würde ich mein Kind gerne betreuen lassen. Das Problem ist jedoch, dass diese Kita nur zum Sommer neue Gruppen bildet und entsprechend nur zum Sommer neue Kinder aufnimmt. Daher müsste mein Sohn dann ab Sommer 2016 dort eingewöhnt werden. Hierdurch entstünde dann allerdings ein Zeitraum, in dem mein Sohn zwar betreut wäre, ich jedoch noch bis Januar 2017 in Elternzeit bin. Meine bisherige Arbeitsstätte, mit der ich ja ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis habe, ist jedoch 1 Stunde Fahrtzeit entfernt. Mit Kind zur Kita bringen und Arbeitsweg, würde ich also 2,5 Stunden tägliche Fahrtzeit haben. Meine Idee war daher, sobald mein Kind ab Sommer 2016 in der Kita ist, diese Zeit bis spätestens Januar 2017, zur Suche eines neuen Arbeitsplatzes in meiner Nähe zu nutzen. Sollte mir dies nicht gelingen, werde ich natürlich mein bisheriges Arbeitsverhältnis fortführen. Kann es jedoch sein, dass das Jobcenter mir das ALGII streicht, da das Kind ja betreut ist, ich aber nicht arbeiten gehe? Oder mich dadurch auffordern meine Elternzeit früher zu beenden und dann sofort wieder bei meinem bisherigen Arbeitgeber zu beginnen? Wenn ich die Zeit nutzen kann und eine Beschäftigung in der Nähe finde, kann ich ja in der Betreuungszeit mehr Stunden arbeiten gehen, entsprechend mehr verdienen, als, wenn ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber wieder beginne und 2,5 Stunden Betreuung täglich nur für die Fahrtzeit in Anspruch nehmen muss. Sollte ich zB bereits nach der Eingewöhnung dann im Oktober ein neues Arbeitsverhältnis beginnen können, würde ich dies natürlich tun und entsprechend meinen Vertrag kündigen und auch kein ALGII beziehen. Es könnte sich also auch nur um 2 Monate Betreuung (also die Eingewöhnungszeit) während des ALGII Bezuges handeln, im schlimmsten Fall jedoch um 6 Monate und dann die Wiederaufnahme meines bisherigen Arbeitsverhältnises. Also eigentlich ist das Problem die Aufnahme ausschließlich im Sommer. Klar, ich könnte mir auch eine andere Kita suchen, aber eigentlich besteht doch die freie Wahl, oder? Und, wenn ich eine Kita suche, die mein Kind ab z.B November 2016 eingewöhnt, sodass ich im Januar 2017 wieder arbeiten kann, entfällt die Möglichkeit eine Beschäftigung in der Nähe zu finden. Ich weiss, es klingt alles sehr kompliziert :( Und daher weiss ich leider auch nicht, an welche Stelle ich mich diesbezüglich wenden soll/muss. Vielleicht können Sie mir etwas weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus
von Kolibri87 am 12.09.2015, 23:15