Hallo, Ich stelle meine frage noch mal, ausführlicher. Bei Kinderzuschlag: (das wurde als Einkommen nicht Berechnet) Nicht anrechenbare Einkommen (aufgrund seiner Zweckbestimmung): * Kindergeld * Wohngeld * Erziehungsgeld und vergleichbare staatliche Leistungen * Mutterschaftsgeld (soweit auf Elterngeld angerechnet) * Pflegeversicherungsleistungen * Grundrente 1. Ist es immer noch so oder gibt`s da eine Änderung, dass diese 6 Punkte nicht als Einkommen zählen? 2. Oder wird Mutterschaftsgeld bei Kinderzuschlag als Einkommen Berechnet? Danke! LG
von seika am 18.12.2018, 00:23