Was kann ich tun, wenn ich von meinem Vermieter eine Abmahnung erhalte (wegen Kinderlärm) - ich aber der Meinung bin, daß die Geräusche hinnehmbar sind und ich meine Kinder schon genug wegen der Nachbarn sanktioniere. Meine Nachbarfamilie beschwert sich über Lärmbelästigungen durch meine Kinder. Insbesondere über "Getrampel" - weil Kinder ja alles im Laufschritt erledigen. Sie sind 2 und 4 Jahre alt. Kann ich sowas einfach ignorieren?
Mitglied inaktiv - 30.05.2002, 13:40
Antwort auf:
Kinderlärm und Nachbarn
Liebe Liesl,
Kinderlärm muss man hinnehmen.
Sicher besteht das Gebot der Rücksichtnahme auch hier, aber dies ist eben nur in Grenzen durchsetzbar.
Ein Grund zur Kündigung ist das nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2002
Antwort auf:
Kinderlärm und Nachbarn
..
Mitglied inaktiv - 30.05.2002, 19:54
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Kinderlärm und Nachbarn
hallo!
es gibt ein tolles buch zum thema:
>Liebe Kinder - böse NAchbarn?
ist im URANIA RAVENSBURGER Verlag
erschienen und von Frau Prof. Lorinser!
Es ist auch nicht so teuer! (war es zumindest vor der Euro-Umstellung nicht) und da steht wirklich alles drin,
was du wissen musst!
gruß
Mitglied inaktiv - 02.06.2002, 20:55
Antwort auf:
Kinderlärm und Nachbarn
Hallo!
Ich hab dazu mal was rausgesucht:
Kinder dürfen lachen,spielen, laut sein!!
Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, drausssen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, daß man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen : "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen",urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00).
Naja, wenn ich das richtig verstehe, dann darfst Du deswegen also auch nicht gekündigt werden!
LG
Vera
Mitglied inaktiv - 06.06.2002, 10:36