Ausa2219
Guten Tag Frau Bader wir haben seit 3 J. Probleme mit manch Nachbarn wenn Kinder im gemeinsamen Hof spielen, diese Kinder wohnen ebenfalls wie unsere im selben Wohnblock. Alles stört bsp. wenn die Kinder Fußball nach 15 Uhr spielen, dann sollen die Kinder nicht Fangen spielen oder nicht auf dem Rasen sitzen und sich auch nicht unterhalten. Immer wieder kam es dazu, dass ein Ehepaar die Kinder verjagt oder auch uns Eltern brüllend aufmerksam machte nicht im Hof zu sitzen bzw wir Eltern sollen sogar nicht mit unseren Kindern gemeinsam Fußball oder Federball spielen, auch wurden die Kinder angeschrien und bei jeder Kleinigkeit mit Polizei gedroht. Laut Vermieter sei es nie ein Problem gewesen wenn die Kinder im Hof spielen, er war bislang immer dafür und setzte sich für uns und andere Eltern ein. Nun ist es mittlerweile so, dass das Ehepaar es geschafft hatte, dass bereits ein Schild im Hof angebracht wurde mit der Bezeichnung es dürfen keine Ballspiele mehr stattfinden. Meine Frage ist, müssen wir Bewohner uns wirklich dran halten da wie uns alle einen Hof teilen?! Und was können wir bei weiteren Konflikten machen, da der Vermieter wohl wenig bewirkt und die Seiten gewechselt hat?! Danke im voraus Liebe Grüße
Hallo, entscheidend ist erst einmal, was in der Hausordnung steht. Wenn darin nicht geregelt ist, dass man den Hof nicht benutzen darf, dürfen die Kinder dort Fußball und auch Federball spielen. Liebe Grüße NB
mellomania
ist mein ernst. wurde uns hier gesagt. kinderlärm, wenn man das so negativ bezeichenen möchte, ist rechtlich geschützt. heißt: erlaubt. ihr solltet nur die ruhezeiten einhalten mittags und ab einer uhrzeit abends. erkundige dich bei der stadt, welche zeiten gelten, rufe dort und bei der polizei an und frage, was passiert wenn einer dort anruft (habe ich auch gemacht und mir den namen des beamten notiert, falls die nachbarn echt anrufen) und dann bist du beruhigter. die brüllenden nachbarn würde ich freundlich drauf hinweisen, dass sie so nicht mit euch und den kindern zu sprechen haben und sie dann an die polizei verweisen. lasst euch nicht verunsichern!
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