Hallo,
nächstes Jahr endet meine Elternzeit und mein Sohn kommt in den KIGA.
Allerdings ist das in der Frühjahrszeit. Da ich wieder halbtags arbeite, gäbe es für mich nur die Möglichkeit eines 14:00 Uhr Platzes. Früher schaffe ich nicht heim und ganztags will ich ihn nicht weggeben.Nun meinte die Stadt ich hätte nur einen rechtlichen Anspruch auf einen 13:00 Uhr Platz. Außerdem werden 14:00 Uhr und 17:00 Uhr Plätze recht sicher erst frei, wenn das neue Schuljahr beginnt. Ich weiß momentan nicht ganz was ich machen soll, denn ich habe auch niemanden der meinen Sohn um 13:00 Uhr abholen könnte und früher aufhören zu arbeiten geht auch nicht. Warte ich bis zum Sommer mit dem arbeiten, habe ich keinen Job mehr, da mein Arbeitgeber das nicht mit macht. Ist es richtig, dass ich nur einen rechtlichen Anspruch auf einen 13:00 Uhr Platz habe. Zur Info: Mein Mann arbeitet Vollzeit.
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 19:56
Antwort auf:
Kindergartenplatz
Hallo,
im § 24 SGB VIII steht nur, das ein Anspruch ab dem 3 LJ besteht, nicht, in welchem Umfang.
Die meisten vertreten die Ansicht, dass ein Anspruch für halbe Tage besteht.
Ich würde auf Konfrontation gehen.
1. Sichern Sie sich grds. den Platz
2. Schreiben Sie dem Träger die Gründe, warum es bis 14.00 Uhr gehen muss
3. Drohen Sie mit Rechtsmitteln
Liebe Grüsse,
NB
P.S. Hier bei uns ist ein Halbtagsplatz bis 14.30 Uhr-das weiß ich jetzt mal zu schätzen
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2009
Antwort auf:
Kindergartenplatz
Wie alt ist denn Dein Sohn?
Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 21:08
Antwort auf:
Kindergartenplatz
War bei mir ähnlich..
Habe dann ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich meine Arbeits- und Fahrzeiten dargelegt habe. Und dass ich die längere betreuungszeit unbedingt brauche.
Hab die Arbeitszeit vom Chef bestätigen lassen und das auf dem Gemeindeamt eingereicht.
Viel Erfolg! Jana
Mitglied inaktiv - 07.05.2009, 18:54