Hallo Frau Bader, im Thread vom 29.1. lassen Sie meine Frage unbeantwortet, obwohl ich denke, daß hier massiver Klärungsbedarf besteht um Falschaussagen zu vermeiden. Deshalb hier nochmals: KiGa-Anspruch ab dem 3.LJ (Lebensjahr!), bedeutet also nach dem vollendeten 2.LJ, sprich ab dem 2. Geburtstag??? Ich stelle mir jetzt schon Horden von Eltern vor die mit Ihren 24 Monate alten Kindern die Kindergärten belagern, auf der Gegenseite verzweifelte und zu Recht (?) verärgerte Erzieherinnen.... mfg Thomas Auer
Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 08:16