Sehr geehrte Frau Bader,
wird für die Berechnung des Kindergartenbeitrages das Einkommen des neuen Ehemannes zugrunde gelegt, der nicht der Vater des Kindes ist?
Der leibliche Vater hat nach wie vor alle Rechte, sein gezahlter Kindesunterhalt wurde mit in die Bemessungsgrundlage eingerechnet.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 11:57
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Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes
Hallo,
das kommt auf die Satzung an u kann nicht pauschal beantwortet werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010
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Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes
Im Rahmen des Sozialrechts seid ihr eine Bedarfstgemeinschaft und somit auch bei der Beitragsberechnung für Kindergartenbeiträge, da diese sich am Sozialrecht orientieren. Ist es ein staatlicher Kindergarten, also von der Stadt oder Gemeinde finanziert ? Bei privaten oder kirchlichen Einrichtungen könnte die Berechnung anders aussehen.
Heisst also, das das Einkommen des Stiefvaters mit bei der Berechnung zählt. Der gezahlte Unterhalt erhöht ja auch euer Einkommen.
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 12:38
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Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes
Danke für die Antwort,
aber in der Satzung steht dass das Einkommen der Eltern zugrunde gelegt wird. Sind die Eltern getrennt lebend, lebt das Kind nur bei einem Elternteil, so tritt dieses Elternteil an Stelle der Eltern.
Das Einkommen des Neu-Mannes fällt ja demnach nicht zum Einkommen der Mutter, oder?
Und wie immer habe ich heute Schwierigkeiten den Sachbearbeiter zu erreichen, ein anderer kann mir da keine Auskunft geben...
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 12:53
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Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes
Na, wenn das da so drin steht, dann dürfte nur dein Einkommen und der Unterhalt zugrunde gelegt werden. Nach neuster Rechtsprechung kannst du beim Kindsvater Beteiligung am Kindergartenbeitrag geltend machen.
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 13:24
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Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes
Hallo
Bin in gleicher Situation bei einem Kindergarten der Stadt.
Der fiktive Trennungsunterhalt wird angerechnet, das heisst was er nach bereinigtem Einkommen nach einer Scheidung an Dich zahlen müsste !
Er ist nicht der leibliche Vater.
Ich bin nun in Elternzeit mit unserem gemeinsamen Kind und angerechnet haben sie : Eltergeld ab den 300 Euro Sockelbetrag, was da drüber ist, Kindergeld 2x , Unterhalt vom Großen und was mein Mann dem Kleinen zahlen müsste und das was er mir eben bei einer Scheidung zahlen könnte.
Das ist mein Einkommen, danach wurde der Kindergartenbeitrag berechnet.
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 19:43
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Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes
ot
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 18:35