Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

Sehr geehrte Frau Bader, wird für die Berechnung des Kindergartenbeitrages das Einkommen des neuen Ehemannes zugrunde gelegt, der nicht der Vater des Kindes ist? Der leibliche Vater hat nach wie vor alle Rechte, sein gezahlter Kindesunterhalt wurde mit in die Bemessungsgrundlage eingerechnet. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen K.

Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 11:57



Antwort auf: Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

Hallo, das kommt auf die Satzung an u kann nicht pauschal beantwortet werden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



Antwort auf: Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

Im Rahmen des Sozialrechts seid ihr eine Bedarfstgemeinschaft und somit auch bei der Beitragsberechnung für Kindergartenbeiträge, da diese sich am Sozialrecht orientieren. Ist es ein staatlicher Kindergarten, also von der Stadt oder Gemeinde finanziert ? Bei privaten oder kirchlichen Einrichtungen könnte die Berechnung anders aussehen. Heisst also, das das Einkommen des Stiefvaters mit bei der Berechnung zählt. Der gezahlte Unterhalt erhöht ja auch euer Einkommen.

Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 12:38



Antwort auf: Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

Danke für die Antwort, aber in der Satzung steht dass das Einkommen der Eltern zugrunde gelegt wird. Sind die Eltern getrennt lebend, lebt das Kind nur bei einem Elternteil, so tritt dieses Elternteil an Stelle der Eltern. Das Einkommen des Neu-Mannes fällt ja demnach nicht zum Einkommen der Mutter, oder? Und wie immer habe ich heute Schwierigkeiten den Sachbearbeiter zu erreichen, ein anderer kann mir da keine Auskunft geben...

Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 12:53



Antwort auf: Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

Na, wenn das da so drin steht, dann dürfte nur dein Einkommen und der Unterhalt zugrunde gelegt werden. Nach neuster Rechtsprechung kannst du beim Kindsvater Beteiligung am Kindergartenbeitrag geltend machen.

Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 13:24



Antwort auf: Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

Hallo Bin in gleicher Situation bei einem Kindergarten der Stadt. Der fiktive Trennungsunterhalt wird angerechnet, das heisst was er nach bereinigtem Einkommen nach einer Scheidung an Dich zahlen müsste ! Er ist nicht der leibliche Vater. Ich bin nun in Elternzeit mit unserem gemeinsamen Kind und angerechnet haben sie : Eltergeld ab den 300 Euro Sockelbetrag, was da drüber ist, Kindergeld 2x , Unterhalt vom Großen und was mein Mann dem Kleinen zahlen müsste und das was er mir eben bei einer Scheidung zahlen könnte. Das ist mein Einkommen, danach wurde der Kindergartenbeitrag berechnet.

Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 19:43



Antwort auf: Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

ot

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 18:35



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Einkommen nach Elterngeldbezug aber innerhalb Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (für 2 Jahre angemeldet). Elterngeld habe ich für ein Jahr bekommen und die letzte Auszahlung war im Oktober 21. Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich einen Bonus erhalte (trotz Elternzeit) und dieser mir im November 21 ausgezahlt wird - quasi nach dem Elterngeldbezug. B...


Kein Einkommen nach Elterngeld

Hallo, ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 1 jahr alt und ich bekomme jetzt kein Elterngeld mehr, ich beziehe nur noch Kindergeld und hab noch 2 Jahre Elternzeit. Könnte ich noch etwas beantragen für die restlichen 2 jahre Elternzeit sowas wie Grundsicherung? Ich bin ja noch angestellt bei meinem Betrieb aber habe ja kein Einkommen. Im Moment ...


Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Mein Partner und ich überlegen zu Heiraten. Nun stellt sich uns die Frage ob dann mein Einkommen auf seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind aus erster Beziehung mit angerechnet wird. Wir also mehr Unterhalt bezahlen müssen. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße Nicole


Elterngeld und kindergartenbeitrag

Hallo Frau Bader, ich habe Elterngeld plus beantragt und bekomme dies seit März und arbeite seit Mai in Teilzeit. Mein Arbeitgeber möchte ab Oktober den Kindergartenbeitrag übernehmen. Meine Frage hierzu, muss ich das der LBank mitteilen ? Wird das Elterngeld reduziert? Die Bezahlung des kindergartenbeitrag erfolgt direkt von meinem Arbeitge...


Patnermonate - „Einkommen verringern“

Hallo, wir als Paar wollen die vollen 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Inklusive den zwei Patnermonaten. Eine Voraussetzung, um die Partnermonate zu erhalten ist folgende Aussage: „ Einer von Euch verringert nach der Geburt des Kindes auch sein Einkommen für mindestens zwei Monate.“ Meine Frage nun, heißt das, dass zb ich als Mutter in ...


Einkommen nach schwerer Krankheit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe, dass sie mir bzgl meines Anliegens weiterhelfen können. Im Vorraus möchte ich mich für Ihre Zeit bedanken! Nun die Erläuterung zu meiner momentanen Lage: Derzeit befinde ich mich in der zweijährigen beantragen Elternzeit und erhalte momentan Elterngeld. Vor der Schwangerschaft war ich in Vollzeit angestell...


Kinderzuschlag: Werden Unterhaltszahlungen vom Einkommen abgezogen

Hallo, Ich möchte einen Antrag auf Kinderzuschlag für meine beiden Kinder stellen. Mein Mann ist momentan der Alleinverdiener und zahlt Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe, welcher nicht in unserem Haushalt lebt. Werden diese Unterhaltszahlungen bei der Höhe des Einkommens meines Mannes berücksichtigt? Genauer erklärt wird immer nur, dass Kin...


Zählt Elterngeld als "eigenes Einkommen" beim Wohngeld?

Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdi...


Zählen Airbnb-Einnahmen zum Einkommen, nach dem Elterngeld berechnet wird?

Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her...


Bafög / Einkommen Stiefvater im Bescheid sichbar?

Hallo, die Tochter meiner Frau hat Bafög beantragt. Ihre Mutter und ich sind verheiratet und werden steuerlich gemeinsam veranlagt. Wir werden also unseren gemeinsamen Steuerbescheid einreichen, so verlangt es das Bafögamt. Meine Frau verdient nur 800 € im Monat, ich hingegen das Vielfache. Ich weiß, dass das keine Auswirkungen auf den Bafögbet...