Hallo,
ich habe seit Okt 2013 einen Kinderfreibetrag von 0.5 auf meiner Verdienstabrechnung stehen. Ich bin seit Mai 2012 verheiratet, mein Mann hat eine Tochter die auch bei uns lebt, ich habe sie aber nicht adoptiert o.ä. Mein Mann und seine Exfrau haben bereits jeder 0.5 Kind stehen. Ich habe jetzt bereits 3 mal im Finanzamt angerufen, die sagen mir dass das passt da wir gemeinsam veranlagt sind und bei Steuerklasse vier jeder automatisch 0.5 Kind bekommt. Jetzt wollte ich dies schriftlich bestätigt haben, da ich nicht will das es dann irgendwann doch nicht passt und ich zurück zahlen muss. Bestätigen wollen sie mir dies jedoch nicht und das macht mich stutzig. Stimmt das nun oder nicht?
von
Steffela
am 17.01.2014, 14:55
Antwort auf:
Kinderfreibetrag 0.5, obwohl ich kein Kind habe
Hallo,
Bei Steuerklassen IV/IV werden immer die Anzahl der (gemeinsamen) Freibeträge auf den LSt-Karten beider Ehegatten eingetragen. Die wirken sich da sozusagen anders als bei Klasse III bei jedem nur zur Hälfte aus.
Dies gilt auch bei Stiefkindern (= Kinder des Ehegatten).
Wenn Stiefkinder im gemeinsamen Haushalt leben/gelebt haben, gilt der Stiefelternteil auch nicht mehr als kinderlos im Sinne der Pflegeversicherung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2014
Antwort auf:
Kinderfreibetrag 0.5, obwohl ich kein Kind habe
Ja das ist richtig so. Ich bin seit Mai 2013 verheiratet und habe 2 Kinder mit in die Beziehung gebracht und dann haben wir noch einen gemeinsamen SOhn, sowohl mein Mann als auch ich haben auf der Steuerkarte 2 Kinderfreibeträge. 1 für das gemeinsame Kind und je 0,5 für jedes meiner mitgebrachten Kinder.
von
Julisa
am 17.01.2014, 21:29