Kein Erziehungsgeld wegen Tätigkeit in zwischenstaatlicher Einrichtung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kein Erziehungsgeld wegen Tätigkeit in zwischenstaatlicher Einrichtung

Hallo Frau Bader! Ich arbeite beim EMBL Heidelberg, einer zwischenstaatlichen Einrichtung. Dabei falle ich nicht unter die Deutsche Sozialversicherung, ich bin privat krankenversichert und zahle auch keine sonstigen Sozialversicherungsbeiträge an deutsche Sozialversicherungsträger. Deutsche Steuern zahle ich auch nicht, sondern eine Pauschale die vom EMBL direkt an das Bundesministerium für Finanzen in Bonn abgeführt wird. Jetzt habe ich im Februar ein Baby bekommen. Nach dem Mutterschutz habe ich vorerst unbezahlten Urlaub genommen, quasi als Erziehungsurlaub. Für diese Zeit habe ich einen Antrag auf Erziehungsgeld gestellt. Wir fallen auch unter die Einkommensgrenzen und ich bin die ganze Zeit zu Hause und widme mich der Kindererziehung. Jetzt wurde mir telefonisch mitgeteilt, daß wir wahrscheinlich kein Erziehungsgeld bekommen, weil ich nicht sozialversicherungspflichtig sei. Ich bekomme aber auch von meinem Arbeitgeber keine vergleichbare Leistung ür diese Zeit. Jetzt sieht es so aus, daß ich im Moment, außer Kindergeld, gar nichts bekomme. Ich werde daher ab Juli wieder arbeiten gehen müssen. Ist das denn rechtlich ok? Wie sieht das denn mit dem Gleichheitsgrundsatz aus? Nur weil ich keine Sozialversicherungsbeiträge zahle, bekomme ich auch kein Erziehungsgeld? Arbeitslose Frauen oder Hasfrauen tun das auch nicht und bekommen trotzdem Erziehungsgeld. Und wie sieht es mit dem Schutz von Ehe und Familie laut Grundgesetz aus? Ist es nicht so, daß Familien mit Kindern gefördert und nicht benachteiligt werden sollen? Ich muss jetzt wieder arbeiten gehen und kann mich nicht um mein Kind kümmern, welches später mal den jetzigen Sachbearbeitern der Erziehungsgeldstelle die Rente bezahlt! Da läuft doch was falsch, oder? Auf diese Art und Weise werden Frauen in meiner Position davon abgehalten, Kinder zu bekommen. Was meinen Sie dazu???

Mitglied inaktiv - 07.06.2001, 13:42



Antwort auf: Kein Erziehungsgeld wegen Tätigkeit in zwischenstaatlicher Einrichtung

Liebe Loretta, das kann ich so nicht beurteilén. Da gibt es eine Menge Kriterien, die eine Rolle spielen. Sind Sie Deutsche? Haben Sie in Deutschland den Lebensmittelpunkt? Sonst gibt es kein EG Sind Sie Bürger der EU? Dann gelten Sonderregeln. Vielle4icht gibt es eine vertragliche Regelung. Gilt für Sie überhaupt deutsches REcht? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2001



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