Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit einigen Wochen im allgemeinen BV durch meine FA, da ich in der Gastronomie gearbeitet habe und sich das anfangs schon sehr negativ auf die intakte Schwangerschaft ausgewirkt hat. Mein AG hat auch keine möglichkeiten mir einen Schonplatz anzubieten, der mich körperlich weniger belastet. Da ich früher schon ein Studium begonnen habe, dachte ich, dass ich die Zeit bis zur Niederkunft jetzt nutze und das Studium in meiner neuen Heimatstadt wieder aufnehme. Bin soweit auch schon zugelassen, habe aber noch keine vollständige Immatrikulierung. Mein AG hat sich nun schriftlich an mich gewendet, dass ich gegen das BV verstoße und er eine schriftliche Stellungnahme von mir verlangt. Kann er sich aus der Fortzahlung meines Gehalts rauswinden durch die AUfnahme des Studiums? Muss ich nun die Aufnahme des Studiums sonst bis nach der Entbindung schieben? Mit freundlichen Grüßen.

von Bellalunatis am 05.11.2016, 13:30



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Hallo, Sie arbeiten sonst 100%? Was steht denn im Vertrag? Wie solles denn grds nach der EZ weitergehen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2016



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Es gibt nur zwei Arten von BV, und zwar das individuelle durch den Arzt (FA), aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden, und das generelle durch den AG wegen gefährdender Arbeitsbedingungen. Der FA darf dir wegen gefährdender Arbeitsbedingungen gar kein BV ausstellen, dafür ist der AG zuständig. Was war denn überhaupt das Problem genau in deiner Tätigkeit? Du darfst bis 22 Uhr, du darfst sonn- und feiertags, bis 10 kg heben und tragen, bis 8,5 Std. im Stehen und Gehen arbieten. Wenn du das individuelle BV hast, kannst du nicht einfach etwas anderes arbeiten, denn das BV bezieht sich auf jede Tätigkeit, wenn nichts anders im Attest steht. Ein Studium anstelle der Arbeit in der Gastronomie kann genauso belastend sein, und es verunmöglicht die Rückkehr an den Arbeitsplatz, falls die Beschwerden sich bessern würden. Man kann zwar argumentieren, das Studium sei keine bezahlte Tätigkeit, aber ab nächstem Jahr gilt das MuSchG auf für Studierende, und dann wird das BV vom Arzt das Studium einschließen. Dein Arbeitgeber hat m.E. Recht, wenn er das BV anfechten möchte. Und ich halte deine Vorgehensweise für rechtlich nicht gedeckt. Ich würde die Aufsichtsbehörde zu dem Fall entscheiden lassen. Möglicherweise muss die Gefährdungsbeurteilung neu aufgerollt werden, und der Arzt das Attest konkretisieren. Was genau wäre dir erlaubt, und was nicht, ohne deine Gesundheit zu gefährden? Aber einfach die eine Arbeit ganz verbieten und ein Studium erlauben, während der AG und die KK für deine Löhne aufkommen müssen, das erscheint fragwürdig.

Mitglied inaktiv - 05.11.2016, 14:26



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Da muss ich dich korrigieren. In der Gastro darf sie nur sonn- und feiertags arbeiten wenn sie den darauffolgenden Tag frei hat. Des weiteren darf man nur 5 kg heben bzw tragen. Nur zur Info

von Ecki1905 am 05.11.2016, 17:43



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

In der Gastro darf sie nur sonn- und feiertags arbeiten wenn sie den darauffolgenden Tag frei hat. Des weiteren darf man nur 5 kg heben bzw tragen. Du willst mich korrigieren? In der Gastro darfst du laut § 8 (2) MuSchG an Sonn- und Feiertagen arbeiten, wenn dir in jeder Woche ein Ersatzruhetag gewährt wird. Das habe ich vorausgesetzt. Es ist nicht zutreffend, dass immer der darauf folgende Tag frei sein muss. In der Gastro darfst du wie überall sonst auch, ständig bis zu 5 kg heben und tragen, und mehrmals die Stunde bis 10 kg.

Mitglied inaktiv - 05.11.2016, 18:03



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Heben und Tragen Nach § 4 Abs. 1 und 2 MuSchG sowie § 6 Abs. 3 MuSchG dürfen werdende und stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten beschäftigt werden, insbesondere auch nicht mit solchen Arbeiten, bei denen Lasten von mehr als 5 kg Gewicht regelmäßig (mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) oder von mehr als 10 kg Gewicht gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Wird die Last mit mechanischen Hilfsmitteln gehoben, bewegt oder befördert, darf auch die körperliche Belastung der werdenden Mutter durch die Bedienung dieser Hilfsmittel nicht größer sein. http://www.mutterschutz-rechner.de Ich habe selbe bis zum BV in der Gastronomie gearbeitet

von Ecki1905 am 06.11.2016, 03:54



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

gibs auf Ecki, uriah hat IMMER recht. ;-))) floe

von la-floe am 06.11.2016, 09:01



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Ich glaubs auch ;) Aber zum Glück weiß ich das ich Recht hab Vg Ecki

von Ecki1905 am 06.11.2016, 10:20



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Gastronomie umfaßt verschiedene Tätigkeitsbereiche. Wir wissen bisher nicht, welche Tätigkeit die TE hat. Klar ist, dass eine Schwangerschaft in der Gastronomie kein automatisches BV beinhaltet, sondern wie überall sonst auch, eine Gefährdungsbeurteilung und entsprechende Maßnahmen. Es gibt unzählige Frauen, die auch schwanger in der Gastronomie arbeiten dürfen, mit gewissen Einschränkungen.

Mitglied inaktiv - 06.11.2016, 12:19



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Anfangs schriebst du: "Da muss ich dich korrigieren..... Des weiteren darf man nur 5 kg heben bzw tragen. Nur zur Info" Und jetzt schreibst du von 5 kg UND von 10 kg: "Lasten von mehr als 5 kg Gewicht regelmäßig (mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) oder von mehr als 10 kg Gewicht gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden." 10 kg ist schon viel, das ist eine Getränkekiste mit 6 Stück 1 Liter-Glasflaschen. Das darf man (genau genommen, bis 16 mal an einem 8 Std-Arbeitstag heben und tragen). Andere Merkblätter schreiben sogar 2-3 mal pro Stunde darf man diese Lasten heben und tragen.

Mitglied inaktiv - 06.11.2016, 12:30



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Anscheinend legst du hier jedes Wort auf die Goldwaage. Wenn eine schwangere Frau meint sie muss Getränkekisten oder ähnlich immer noch schleppen, dann soll sie das ruhig machen. Ich habe es nicht getan und werde es auch nicht tun. Und ich rate jeder davon ab. Was du schreibst oder denkst ist mir eigentlich völlig egal. Ich hab genug erlebt um da selbst mitreden zu können

von Ecki1905 am 06.11.2016, 13:03



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Wenn es dir egal ist, was ich schreibe, dann lies es doch einfach nicht. Es geht ja nicht drum was du in der Schwangerschaft gemacht oder nicht gemacht hast, es ging um die Frage, warum sollte man in der Gastronomie zwingend ein BV brauchen, aus welchen Gründen. Wenn du ein BV hattest, ist das gut für dich, aber nicht der Maßstab für alle anderen. Und hier sagt das Mutterschutzrecht nun mal, dass Heben und Tragen bis zu gewissen Grenzen erlaubt ist und darüber hinaus nicht. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Lasten (Getränkekisten oder Tische ...) es sich handelt. Eine Servicekraft im Restaurant kann idR bedienen ohne Teller und Getränke über 5 kg auf einmal zu tragen. Sie kann aber z.B. auch mal 5-10 kg heben und tragen, ohne dass sie dadurch gefährdet würde.

Mitglied inaktiv - 06.11.2016, 13:37



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Also das man, nur weil man in der Gastronomie arbeitet, automatisch ein BV bekommt erachte ich auch als überzogen. Wenn die TE zB nur Essen herausgibt, Brötchen schmiert oder Salate vorbereitet, sie zB an der Kasse sitzt oder hinter dem Theke, dann arbeitet sie auch in der Gastronomie. Nichts davon würde aber alleine ein BV begründen aufgrund der Bezeichnung "Gastronomie". Und ich denke auch nicht das sie mehrere Stunden lang Getränkekisten alleine schleppen muss. Das wäre eine Arbeit welche man dann auch an die Kollegen weiterreichen könnte und sollte auch machbar sein das sie wohl kaum alleine dort arbeitet. ist aber auch im Grunde genommen alles egal, das BV wegen der Arbeit hätte vom Arbeitgeber ausgehen MÜSSEN. Der Arzt hätte das eben gar nicht erst ausstellen dürfen. Wenn ein Arzt ein BV ausspricht - und das scheinbar ohne genauere Einschränkungen, dann muss ich als AG davon ausgehen das die schwangere Mitarbeiterin unter derartig massiven gesundheitlichen Beschwerden leidet, das jegliche Tätigkeit sie oder das Kind gefährden würde. ich wäre dann auch arg verwundert wenn sie dann in der Lage wäre zu studieren und würde dann selbst verständlich auch das BV anzweifel. Zumal der AG das Recht hat zu schauen ob er eine Schwangere auch unter Einhaltung des Mutterschutzgesetzes eben beschäftigen kann. Im Falle Gastronomie wäre das zB auch Dinge wie Bestellannahme, leichtere Tätigkeiten in der Zubereitung, Kassieren usw. Wenn dann eben keine Arbeit für zB 8 Std da ist, dann gibt es auch noch die Option eines Teil-BV. Was auch greifen kann wegen der Frage Uhrzeit. PS. Und ja, ich habe mehrere Jahre in der Gastronomie, in Kantinen, Großküchen usw gearbeitet. ich kenne also sehr viele verschiedenen varianten dieses Berufsfeldes.

Mitglied inaktiv - 06.11.2016, 14:43



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Habe ich jemals gesagt das man zwingend ein BV bekommen sollte, nur weil man in der Gastro arbeitet? Ich glaube nicht. Wenn Sie das BV von ihrem FA bekommen hat, wird das ja auch einen gesundheitlichen Grund haben. Ich an ihrer Stelle würde es nicht auf eine Anfechtung des BV ankommen lassen. Aber da denke ich mal, weiß uriah eh alles besser. Wie sagt man so schön? Du hast Recht und ich meine Ruhe. In diesem Sinne...

von Ecki1905 am 06.11.2016, 17:38



Antwort auf: Kann mein AG mich vor die Wahl stellenStudium oder Fortführung der Lohnzahlung?

Wenn es einen gesundheitlichen Grund hat, dann ist die Aufnahme des Studiums ja auch sehr fraglich. Und wenn keinen gesundheitlichen Grund hat, ist der FA nicht zuständig für das BV und daher wäre es absolut anfechtbar. - Es wird also auf eine Anfechtung des BVs hinauslaufen, und dazu hat der AG volles Recht.

Mitglied inaktiv - 06.11.2016, 17:53



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