Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn soll ab dem 1.08 zu einer Tagesbetreuung. Den Vertrag für den Platz haben wir bereits im März unterschrieben. Nun hat sich meine berufliche Situation geändert, sodass ich in einem anderen Ort arbeiten werde. Die Tagesbetreuung wäre für mich ein täglicher Umweg von ca 20km.
Bei der Tagesmutter habe ich bereits angerufen, um nachzufragen, ob es die Möglichkeit gibt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie meinte, das sei nicht mehr möglich.
Ist sie im Recht und ich muss den täglichen Umweg auf mich nehmen?
Lieben Gruß
Lina
von
Lina2509
am 02.06.2016, 14:16
Antwort auf:
kann ich vom Vertrag bei der Tagesmuttter (Beginn 01.08) noch zurücktreten?
Hallo,
Sie können den Vertrag erst Mitte nächsten Jahres kündigen.
Die Tagesmutter hat ja nichts mit Ihrem Wechsel zu tun
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2016
Antwort auf:
kann ich vom Vertrag bei der Tagesmuttter (Beginn 01.08) noch zurücktreten?
Was steht im Vertrag (Kündigungsfrist etc.)?
von
emilie.d.
am 02.06.2016, 18:44
Antwort auf:
kann ich vom Vertrag bei der Tagesmuttter (Beginn 01.08) noch zurücktreten?
Es gibt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kindergartenjahres. Aber der Vertrag tritt doch erst zum 1.8 in Kraft oder sehe ich das falsch?
LG Lina
von
Lina2509
am 03.06.2016, 10:43
Antwort auf:
kann ich vom Vertrag bei der Tagesmuttter (Beginn 01.08) noch zurücktreten?
3 Monate zum Ende des Kindergartenjahres kannst du jetzt nicht mehr einhalten. Wenn das bei euch bis 31.7. geht (bei uns in Bayern bis 31.8.), dann hättest du Ende April kündigen müssen. Dass die vereinbarte Betreuung erst im August losgeht, ändert nichts daran, dass du einen Vertrag abgeschlossen hast.
von
Philomena0303
am 03.06.2016, 11:54
Antwort auf:
kann ich vom Vertrag bei der Tagesmuttter (Beginn 01.08) noch zurücktreten?
Sprich doch mal mit der Tagesmutter. Vielleicht lässt sie dich aus dem Vertrag raus, wenn der Platz durch jemand anderen Nachbesetzt wird?
von
chrissicat
am 03.06.2016, 12:38