Sehr geehrte Frau Baader, ich habe im Dezemner 2007 nach einer Phase der Selbstständigkeit Zwillinge geboren und danach für 12 Monate Elterngeld bezogen. Elternzeit hatte ich nicht beantragt, weil mir von der Rentenstelle telefonisch mitgeteilt wurde, dass ich als ehemalige Selbstständige keinen Anspruch darauf habe. Seit 2010 (Kinder 3 Jahre alt) arbeite ich jedoch in befristeten Arbeitsverhältnissen. Von Dezember 2010 bis August 2012 14 Stunden pro Woche und seitdem bei einem anderen Arbeitgeber 15 Wochenstunden (befristet). Kann ich für die ersten drei Jahre Vollzeit-Mutterschaft nachträglich pro Kind 1,5 Jahre Elternzeit für die Rentenjahre anerkennen lassen (ges. 3 Jahre) und jetzt noch bis zum vollendeten achten Lebensjahr die verbleibenden 1,5 Jahre pro Kind hintereinander beantragen? Eine Freundin erzählte mir erst kürzlich, dass ich doch noch Ansprüche auf Rentenanerkennung und Elternzeit hätte, auch wenn ich in Teilzeitbeschäftigung bin. Für die Rentenansprüche sei das wichtig. Bei der Informationssuche finde ich mich besonders bezüglich der Zwillinge und der vorherigen Selbstständigkeit sowie der zwei Arbeitgeber in der Zeit danach der Geburt nicht zurecht. Kann auch beim ersten Arbeitgeber nach der Geburt noch nachträglich Elternzeit eingereicht werden? Ist das für die Anrechnung auf die Rentenjahre notwendig? Falls die Frage den Rahmen sprengt, würde es mir sehr helfen, falls Sie einen Tipp für die richtige Anlaufstelle bezüglich der Fragen haben. Vielen Dank und herzliche Grüße Elisa-Lotta
von Elisa-Lotta am 21.09.2013, 04:05