Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit am Uniklinikum und lebe momentan ca. 300km vom alten Arbeitsplatz entfernt zusammen mit meiner Familie. Ich würde gerne meinen Elternzeitstatus erhalten ( wegen der Krankenversicherungskosten) aber dennoh eine Stelle in Teilzeit 19,25 h/woche in einer Arztpraxis gerne annehmen ( befristet für ca. 6 Monate) um meine Facharztausbildung abschließen zu können und die Prüfung machen zu können. danach stündeich erneut ohne stelle da und würde daher gerne nicht den elternzeittsatus aufgeben. Welche möglichkeiten gibt es? Besteht bei meinem Arbeitgeber aufgrund der Entfernung nur eine Mitteilungspflicht oder besteht hier Genehmigungspflicht für diesen Zeitabschnitt? Bei einer Kündigung würde ich die Elternzeit verlieren? Herzlichen Dank S. Müller
von müller2012 am 07.05.2012, 17:11