Kann ich eine neue Stelle annehmen und gleich wieder Elternzeit beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich eine neue Stelle annehmen und gleich wieder Elternzeit beantragen?

Folgende Situation: - Kind ein Jahr alt - befristeter Vertrag läuft im zweiten Jahr der Elternzeit aus - Mann ist privat versichert, d. h. keine Familieinversicherung möglich; private oder freiwillige Versicherung kostet ca. 300,- € / Monat - will noch zu Hause bleiben (zwei Kinder). Kann ich nun eine neue Stelle annehmen und gleich wieder Elternzeit beantragen? Was ist mit der Probezeit? Wie wird die Krankenversicherung reagieren?

von YukonQuest am 10.10.2013, 23:07



Antwort auf: Kann ich eine neue Stelle annehmen und gleich wieder Elternzeit beantragen?

Hallo, Sie können sich selber freiwillig gesetzlich o privat versichern. Oder sich eben einen neuen Job suchen u dann in Ez gehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



Antwort auf: Kann ich eine neue Stelle annehmen und gleich wieder Elternzeit beantragen?

Wenn der AG das mitmacht. Aber wieso sollte er Dich einstellen wenn Du gar nicht arbeiten willst ? Krankenkasse kostet bei uns 150€ als Selbstzahler.

von Sternenschnuppe am 11.10.2013, 08:00



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