Hallo Frau Bader,
mein Kind ist am 18.03.2018 zur Welt gekommen – ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, wobei ich in meinem Antrag erwähnt habe, dass ich nach einem Jahr eventuell wieder in Teilzeit einsteigen möchte. Mein regulärer Vertrag ist Teilzeitvertrag (30h/Woche).
Nun habe ich wieder angefangen und bin quasi Teilzeit in Elternzeit beschäftigt.
Wäre es möglich, dass ich jetzt ganz normal Teilzeit (ohne Elternzeit) arbeite und mir dieses 1Jahr Elternzeit für später aufhebe? Wenn ja, gibt es für mich außer dass ich für dieses Jahr den Kündigungsschutz verliere noch irgendwelche Nachteile?
Viele Grüße
Ina
von
Ina88
am 20.03.2019, 11:47
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit aufteilen?
Hallo,
in diesem Fall müsste der Arbeitgeber erst einmal zustimmen. Ansonsten müssten Sie entweder befristet oder dauerhaft Teilzeit arbeiten, da ja der alte Vertrag wieder auflebt. Wenn Sie das wollen, können Sie das machen, haben aber, wie gesagt, kein Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2019
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit aufteilen?
Du hast doch noch das 3te Jahr. Das kannst du doch auch noch nutzen.
von
Felica
am 20.03.2019, 12:27
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit aufteilen?
ja du kannst ja drei teile elternzeit machen ABER dein vertrag könnte verfallen wenn du jetzt auf weniger stunden ohne elternzeit im hintergrund runtergehst. ob der AG dich befristet auf weniger stunden laufen lässt, müsstest du mit ihm vereinbaren. der kündigungsschutz is dann auch weg..würde ich nicht machen
von
mellomania
am 20.03.2019, 13:32