Hallo Frau Bader, ich bin im 2. Elternzeit Jahr von Kind 1, mein Wunsch nach Teilzeitarbeit im 2. Jahr wurde von meinem Arbeitgeber leider abgelehnt (ich habe einen Festvertrag). Da ich kurz darauf wieder schwanger war und mich aufgrund von beschaftigungsverbot nicht bei einer neuen stelle bewerben konnte\wollte, beziehe ich nun arbeitslosengeld (trotz bestehendem Festvertrag). Kann ich dennoch meine aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz hin bei meinem Arbeitgeber beenden um volles Mutterschaftsgeld zu bekommen? Liebe Grüße
von sleepy am 12.03.2016, 21:42