Hallo Frau bader,
Ich habe am 9.6.13 meine Tochter zur Welt gebracht und hatte meinen Arbeitgeber eine Elternzeit von drei Jahren angegeben. Das heißt bis 9.6.16, doch nun hab ich mich mit ihm unterhalten und würde gerne früher anfangen (Januar 2016). Er wäre damit einverstanden.
Muss ich jetzt ein Antrag stellen ? Oder was muss ich jetzt tun ?
Er meinte er bräuchte etwas schriftliches das ich meine Elternzeit zurückziehe ? Was genau muss ich denn dort angeben ?
Und muss er mir ein neuen Vertrag geben ? Da ich eigentlich ein Vollzeit Vertrag hatte (35 Std /Woche) und jetzt nur auf Teilzeit arbeiten kann ?
Mit freundlichen Grüßen
Und danke im Vorraus
von
MN-Veronica
am 30.12.2015, 15:40
Antwort auf:
Kann Man die Elternzeit zurückziehen ?
Hallo,
schreiben Sie ihm doch kurz eine schriftliche Bestätigung, dass sie einvernehmlich die Elternzeit vorzeitig beenden.
Dann lebt der alte Vertrag wieder auf und Sie brauchen keinen neuen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2016
Antwort auf:
Kann Man die Elternzeit zurückziehen ?
Du arbeitest einfach Teilzeit IN Elternzeit. Bis zu 30 Stunden ist das möglich in der Woche.
Danach gibt es lediglich einen Zusatzvertrag zum Hauptvertrag, der die Stunden reduziert. Alle anderen Bestandteile bleiben bestehen.
Keine Elternzeit vorzeitig beenden.
Du verlierst damit den Kündigungsschutz.
von
Sternenschnuppe
am 30.12.2015, 16:46
Antwort auf:
Kann Man die Elternzeit zurückziehen ?
Also braucht er auch nichts schriftliches ?
Und er muss mir noch ein zusätzlichen Vertrag geben ? Mit 30 Std/Woche ?
von
MN-Veronica
am 30.12.2015, 19:55
Antwort auf:
Kann Man die Elternzeit zurückziehen ?
Beantrage schriftlich, x Stunden auf die restliche Elternzeit befristet arbeiten zu wollen. Dann bist du flexibel, nach der EZ weiter Teilzeit oder wieder Vollzeit arbeiten zu können. Diese Regelung hat für dich nur Vorteile!
von
malini
am 30.12.2015, 21:26
Antwort auf:
Kann Man die Elternzeit zurückziehen ?
Kann mir jemand dabei bitte helfen ? So ein schreiben auf zusetzten ? Ich bin bei so etwas eine Niete ;-)
von
MN-Veronica
am 30.12.2015, 22:21
Antwort auf:
Kann Man die Elternzeit zurückziehen ?
Klar.
Sehr geehrter Herr XY
Hiermit beantrage ich ab xx. Januar 2016 meine Arbeit wieder aufzunehmen mit 30 Wochenstunden in der laufenden Elternzeit.
Sofern es betrieblich möglich ist möchte ich von 08.00-14 Uhr arbeiten.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Das mit den Zeiten kommt drauf an ob Du darauf angewiesen bist, je nachdem wie Dein Kond betreut ist. Einlassen muss er sich nicht auf Wunschzeiten, aber er kann :-)
von
Sternenschnuppe
am 31.12.2015, 09:20
Antwort auf:
Kann Man die Elternzeit zurückziehen ?
Das ist wirklich lieb !
Vielen Dank sie haben mir wirklich weitergeholfen :-)
Wünsch Ihnen ein guten Rutsch ins neue Jahr 2016 :-)
von
MN-Veronica
am 31.12.2015, 14:16