Hallo Frau Bader, Ich habe vom AA eine Weiterbildung zum Personaldisponent über 12 Monate genehmigt bekommen. Diese würde noch bis zum 30.07.2010 laufen. Ich bin jetzt in der 16.SSW und habe das AA noch nicht darüber informiert. Mein ET wäre der 30.06.2010. Die letzten beiden Monate wären Praktikum, d.h. die Theorie würde ich, soweit gesundheitlich mgl. gern bis zum Ende durchziehen. 1. Kann das AA mir die Weierbildung auf Grund der SS streichen, denn ich würde ja dann erst mal nicht mit den erworbenden Kenntnissen zur "Verfügung" stehen... 2. Muss ich die SS dem AA melden, so als wären die mein AG? 3. Was passiert dann mit dem Unterhaltsgeld, welches mir während der Weiterbildung gezahlt wurde? Was für Geld würde ich dann während dem Mutterschutz und vor allem danach in der Elternzeit bekommen? Danke schon mal für die Antwort LG
Mitglied inaktiv - 11.01.2010, 21:26