Guten Tag Frau Bader, ich bin alleinerziehend und ausgehend von den Konflikten zum Kindsvater (Kind schaute beispielsweise zu, als dieser mich schlug), hatte mein Sohn Schwierigkeiten in der KiTa. Er integrierte sich schlecht und zeigte Agressionen. Die Erzieherinnen machten es sich nach meiner Auffassung etwas einfach und reduzierten den Umfang der Betreuungszeit von 17 auf 14 Uhr. Das konnte ich im Studium die letzten Wochen halbwegs handlen, ich holte ihn sowieso meistens zwischen halb vier und vier ab. Wenn ich allerdings eine Arbeitsstelle finde, bin ich wieder auf längere Betreuungszeiten angweisen. Mein Sohn ist nicht durchgängig agressiv oder auffällig, das kommt eher in Schüben und wenn man ihn beschäftigt und mit sinnvollen Aufgaben ablenkt, passiert das auch während der schlechten Zeiten nicht. Ich glaube, die Erzieherinnen waren überfordert und haben es sich einfach gemacht, die Zeit zu reduzieren, da ich eine frühere Abholung ja mitmgemacht habe. Nur, wie kann ich das rückgängig machen? Gibt es übehaupt eine rechtliche Handhabe für die Erzieherinnen, das so festzulegen? Die Vereinbarung war mündlich, offiziell darf mein Sohn bis 17 Uhr dort bleiben. Viele Dank und beste Grüße.
von yasemin78 am 10.08.2015, 10:25