KK Beiträge sind offen kein Mutterschutz Geld was nun ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: KK Beiträge sind offen kein Mutterschutz Geld was nun ?

Guten Tag, Ich bin in der 29 Woche Schwanger Ich habe Schulden bei der aok und deshalb bekomme ich kein mutterschaftsgeld von der KK ich bin gerade im Beschäftigungsverbot und ab dem 30.06 in Mutterschaft am 14.07 läuft mein Vertrag aus .. was nun bekomm ich fast 3 Monate keinen Cent von niemandem ?

von Annalina999 am 25.05.2020, 20:06



Antwort auf: KK Beiträge sind offen kein Mutterschutz Geld was nun ?

Hallo, bis zum Ende des Vertrages bekommen Sie den MG-Zuschuss vom AG. Theoretisch danach Leistungen von der KK. Ob die aufgerechnet werden dürfen, fragen Sie bitte hier: Bundesamt für Soziale Sicherung Referat II Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Tel: 0228 / 619-0 Fax: 0228 / 619-1870 Außerdem müssen Sie mit dem Jobcenter reden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2020



Antwort auf: KK Beiträge sind offen kein Mutterschutz Geld was nun ?

Du kannst Sozialhilfe beantragen.

von 3wildehühner am 25.05.2020, 20:35



Antwort auf: KK Beiträge sind offen kein Mutterschutz Geld was nun ?

Du kannst Sozialhilfe beantragen.

von 3wildehühner am 25.05.2020, 20:37



Antwort auf: KK Beiträge sind offen kein Mutterschutz Geld was nun ?

Doch ab 30.06-14.07 bekommst du den Anteil am Mutterschaftsgeld vom AG. Und nach Geburt gleich Elterngeld.

Mitglied inaktiv - 26.05.2020, 06:43



Antwort auf: KK Beiträge sind offen kein Mutterschutz Geld was nun ?

Du solltest auf jeden Fall auch bedenken, dass die Krankenkassen-Beiträge nachgezahlt werden müssen. D.h., so schnell wie möglich zahlen, damit sich nicht noch mehr Schulden anhäufen.

von marieseptember am 26.05.2020, 12:19



Antwort auf: KK Beiträge sind offen kein Mutterschutz Geld was nun ?

Vorsicht @Saarlandmami2: Nur weil die KK kein Mutterschaftsgeld auszahlt, kann immer noch ein Anspruch bestehen. Wenn dem so ist, wird das Mutterschaftsgeld nach Geburt erst mal fiktiv mit dem Elterngeld verrechnet und man ist in den ersten zwei Monaten trotzdem meistens auf 0. Hier ist zu klären, ob ein Anspruch besteht und der mit den bestehenden Schulden verrechnet wird/wurde (-> Mutterschaftsgeld wird auf Elterngeld angerechnet) oder ob kein Anspruch besteht, da die Mutter ihren vertraglichen Zahlungspflichten nicht nachgekommen ist (-> Mutterschaftsgeld wird nicht auf Elterngeld angerechnet). Das muss die KK der Elterngeldstelle dann per Schreiben klarstellen.

von Dojii am 27.05.2020, 09:54



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