Hallo!
Während meiner Elternzeit bin ich wieder schwanger geworden und auch der ET fällt in die alte Elternzeit. Da ich ALG2 beziehe, würde es sich für mich nicht lohnen wieder MG zu beantragen. Ist die neue Regelung, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, Pflicht?
von
stuffstuff
am 13.09.2013, 23:50
Antwort auf:
Ist man verpflichtet wieder MG zu beziehen
Hallo,
in dem Mutterschutz bekämen Sie ja normal das ARbgeld II weiter. Deshalb müssen Sie die EZ nicht beenden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2013
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Ist man verpflichtet wieder MG zu beziehen
Hallo
Wieso würde es sich nicht lohnen ?
von
Sternenschnuppe
am 14.09.2013, 09:15
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Ist man verpflichtet wieder MG zu beziehen
Im BEEG § 16 Satz 3 heißt es "kann". Keine Frau ist verpflichtet, ihre Elternzeit zu unterbrechen, wenn sie das nicht will.
von
Sonni74LS
am 14.09.2013, 10:52
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Ist man verpflichtet wieder MG zu beziehen
Aber nicht wenn eh schon der Steuerzahler für sie aufkommt während sie ihre Familie vervollständigt.
von
Sternenschnuppe
am 14.09.2013, 16:22
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Ist man verpflichtet wieder MG zu beziehen
Dann ist das Einkommen auf das sie verzichten darf?
Je nach Job würde die mit dem Mutterschaftsgeld 3 Monate ohne Staat über die Runden kommen.
von
Sternenschnuppe
am 16.09.2013, 09:10
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Ist man verpflichtet wieder MG zu beziehen
Vielen Dank
von
stuffstuff
am 16.09.2013, 17:08