Hallo Frau Bader, Ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich habe vom 09.-30.01.2017 eine Schwangerenkur gemacht. Vom 31.01. bis 05.02. war ich im teilweisen Beschäftigungsverbot und habe täglich 4 Stunden gearbeitet. Vom 06.02. bis einschließlich 14.03. war ich krank und bin ab 15.03. im Mutterschutz. Nun schreibt mir mein Arbeitgeber, dass ihm meine gesetzliche Krankenkasse mitteilte, dass die Tage meiner Schwangerenkur auf meine aktuelle Erkrankung anzurechnen sind, so dass ich ab 25.02. aus der Lohnfortzahlung gefallen wäre. Ist das so rechtlich o.k.? Was empfehlen Sie mir? Vielen Dank und viele Grüße
von vossibaer34 am 21.03.2018, 18:40