Insolvenz während erziehungsjahr.WICHTIG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Insolvenz während erziehungsjahr.WICHTIG

Hallo, ich habe eine ganz wichtige frage. gestern hab ich erfahren, dass unser betrieb ab heute in insolvenz geht. mein sohn wurde im april geboren und ich habe das budget in anspruch genommen (1jahr erziehungsurlaub=450 € erziehungsgeld). wie muss ich mich denn jetzt verhalten???? keiner hat damit gerechnet, hätte ich das geahnt, dann hätte ich natürlich 2jahre beantragt!!! kann man das nachträglich ändern??? sonst falle ich ja gleich in die arbeitslosigkeit. so könnte ich das noch überbrücken. und noch ne wichtige frage: muss ich mich beim arbeitsamt melden???? meine freundin meinte nicht, da ich ja nicht arbeitslos werde, erst dann ab april!?! LG Nele

Mitglied inaktiv - 01.02.2005, 13:08



Antwort auf: Insolvenz während erziehungsjahr.WICHTIG

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2005



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