Inofizielle Kündigung unterschreiben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Inofizielle Kündigung unterschreiben?

Sehr geehrte Frau Bader, meine EZ endet am 15.09.2014 Mein AG lies mir eine Schriftsatz zukommen, auf dem steht:Ich kann meine Vollzeitstelle nicht wieder antreten,da ich keinen Kita-Platz für meinen Sohn habe.Das soll ich bis zum 15.05.2014 unterschrieben wieder zurückschicken. Betrieb unter 5 Mitarbeitern,kann ich um Ausstellung einer betriebsbedingten Kündigung bitten,damit ich keine Sperre bekomme. Betriebszugehörigkeit über 22 Jahre.Vor Beginn meines MS einarbeitung der neuen Kraft,danach musste ich leider erfahren,das übelst über mich geredet wurde und der Chef mit dem ich durch dick und dünn ging(Familienbetrieb)eifrig mitlästerte. Ich will nicht zurück,kann es auch nicht,da ich keinen Kitaplatz und auch keine Verwandten habe, die meinen Jungen beaufsichtigen. Ich wurde mit 39 das erste mal Mutter und will auch bei meinem kleinen bleiben. Wie komme ich legitim aus dem Arbeitsverhältnis raus,ohne Sperre. Firma unter 5 Mitarbeiter.Mit AG per Du, da über 22 Jahre zusammen. Bitte um Antwort. Vielen Dank mmidol

von mmidol am 01.05.2014, 10:56



Antwort auf: Inofizielle Kündigung unterschreiben?

Hallo, nein, Sie müssen kündigen. Ansonsten kann es Probleme wegen Leistungserschleichung geben. Und dann sind Sie gesperrt. Sie bekommen doch eh keine Leistungen, wenn Sie nicht arbeiten wollen, also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2014



Antwort auf: Inofizielle Kündigung unterschreiben?

Im Endeffekt müsstest Du dann kündigen. Eine Sperre in dem Sinne wirst Du nicht haben, da Du ohne Betreuung gar kein ALG 1 bekommen wirst. Wie alt ist das Kind ?

von Sternenschnuppe am 01.05.2014, 11:09



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