Hallo Frau Bader,
ich habe am 7.6. 15 mein Sohn geboren und bin 2 Jahre in Elternzeit. Also bis Juni 17. Nun habe ich mir das Elterngeld nur auf 1 Jahr auszahlen lassen. (Mai 16 letzte Zahlung) Nun bin ich jedoch wieder Schwanger und der voraussichtliche ET ist der 20.11. Nun was bekomme ich nun als Elterngeld bzw wie wird das gerechnet? Ab wann geht ich dann in Mutterschutz trotz Elternzeit auch 6 Wochen vorher? Bekomm ich dann auch Geld vom Arbeitgeber? Ich habe schon soviel Varianten gelesen das es mich verwirrt... lieben dank für die Antworten...
von
Isolde87
am 14.03.2016, 09:23
Antwort auf:
Innerhalb Elternzeit wieder Schwanger
Hallo,
1. Für das EG zählen die Einkünfte der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit EG u MG, diese werden ausgeklammert.
Die Monate in der EZ nach dem ersten Jahr zählen pro Monat mit 0 €
2. Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes und bekommen den AG-Zuschuss ebenfalls
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2016
Antwort auf:
Innerhalb Elternzeit wieder Schwanger
Du beendest Deine Elternzeit (schriftlich) so, dass dein erster "Arbeitstag" der 1. Tag des Mutterschutzes wäre. Dann bekommst Du vollen Mutterschaftslohn.
Für Juni - September (? - halt den Monat bevor dein Mutterschutz beginnt). wird Dein Einkommen für das neue Elterngeld mit 0 angesetzt, die übrigen Monate wird das Einkommen vor dem Mutterschutz von Kind 1 genommen.
Dein zweites EG wird also geringer sein.
Ansonsten hast Du noch die Möglichkeit - falls Du das überhaupt willst - mit deinem AG zu reden und die aktuelle EZ mit seinem Einverständnis eher zu beenden oder in TZ dann schon zu arbeiten um dein Einkommen bis zum Mutterschutz zu erhöhen.
Dann sollte Dein Kind aber betreut sein, sonst machst Du Dich fertig. Und das solltest Du Dir wegen 4 Monaten schon überlegen, ob sich das lohnt.
Ausrechnen kannst Du das Elterngeld hier:
https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 14.03.2016, 11:19