individuelles Beschäftigungsverbot und anteiliger Urlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: individuelles Beschäftigungsverbot und anteiliger Urlaub

Hallo, ich bin in der 24. SSW und derzeit in der 2. Woche wegen Lagerungsschwindelanfällen krank geschrieben. Ich arbeite im Aussendienst und habe ein Home Office. Meine Nachfolgerin hat bereits zum 04.01.2010 begonnen. Der Sitz meiner Geschäftsstelle ist 190 km entfernt. Normalerweise fahre ich durchschnittlich 300-500 km am Tag wenn ich alle Berufsüblichen Tätigkeiten durchführen muß. (Kundenbesuche, Kaltakquisen, einarbeitung der neuen Kollegin in der Geschäftsstelle usw.) Ich bekomme ein Grundgehalt und für abgeschlossene Verträge nach deren Installation eine Provision. (pro Vertrag zwischen 200-1800 Euro) Wie sieht es rechtlich mit diesen Tätigkeiten aus? Ich meine es ist abgesehen von meiner aktuellen gesundheitlichen Situation ein großer Streßfaktor und ich fühle mich momentan nicht in der Lage diese Tätigkeiten zu 100% zu erbringen. Ich habe nun von einem individuellen Beschäftigungsverbot gelesen das der FA individuell erlassen kann. Gibt es eine Liste von Tätigkeiten oder Umständen unter denen man definitiv nicht mehr Vollzeit tätig sein kann? Habe ich im Falle eines ind. BV nur Anspruch auf mein Grundgehalt oder auf eine durchschnittliche Zahlung? Und dann konnte mir meine Firma noch nicht beantworten wieviel Tage Urlaub mir dieses Jahr zustehen. Ich bekomme 29 Tage. Gehe am 25.03.10 in Mutterschutz (errechneter Geburtstermin 06.05) Ich hoffe Sie können mir bei diesen Fragen helfen. Ich würde gerne so viel wie möglich arbeiten, aber weder mich noch das ungeborene Baby zusätzlich belasten. Viele Grüße Sandra R.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 14:00



Antwort auf: individuelles Beschäftigungsverbot und anteiliger Urlaub

Hallo, reden Sie mit Ihrem FA - nur der kann entscheiden, ob er Ihnen ein BV ausstellt. Dann bekommen Sie ein Durchschnittsgehalt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2010



Antwort auf: individuelles Beschäftigungsverbot und anteiliger Urlaub

Danke für die schnelle Antwort. Wie sieht es mit den anteiligen Urlaubstagen aus? Bis wohin wird es berechnet? Bis zum Beginn des Mutterschutzes oder bis zur Geburt? Berechnet wird es dann ja 29:12 und dann mal der Monate, oder? Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 14:18



Antwort auf: individuelles Beschäftigungsverbot und anteiliger Urlaub

Hallo, Wenn man anschließend in Elternzeit geht gilt: für jeden Monat, in xen auch nur 1 Tag des MuScghu fällt hat man vollen Urlaubsanspruch also mind. bis inkl. Juni, evtl. Juli, wann sind 8 Wochen nach der Geburt rum? Wenn das Kind später kommt, evtl. sogar noch Juli-Urlaub. Immer volle Monate! Steht im BEEG § 17 Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 14:50



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