Hallo, ich bin in der 24. SSW und derzeit in der 2. Woche wegen Lagerungsschwindelanfällen krank geschrieben. Ich arbeite im Aussendienst und habe ein Home Office. Meine Nachfolgerin hat bereits zum 04.01.2010 begonnen. Der Sitz meiner Geschäftsstelle ist 190 km entfernt. Normalerweise fahre ich durchschnittlich 300-500 km am Tag wenn ich alle Berufsüblichen Tätigkeiten durchführen muß. (Kundenbesuche, Kaltakquisen, einarbeitung der neuen Kollegin in der Geschäftsstelle usw.) Ich bekomme ein Grundgehalt und für abgeschlossene Verträge nach deren Installation eine Provision. (pro Vertrag zwischen 200-1800 Euro) Wie sieht es rechtlich mit diesen Tätigkeiten aus? Ich meine es ist abgesehen von meiner aktuellen gesundheitlichen Situation ein großer Streßfaktor und ich fühle mich momentan nicht in der Lage diese Tätigkeiten zu 100% zu erbringen. Ich habe nun von einem individuellen Beschäftigungsverbot gelesen das der FA individuell erlassen kann. Gibt es eine Liste von Tätigkeiten oder Umständen unter denen man definitiv nicht mehr Vollzeit tätig sein kann? Habe ich im Falle eines ind. BV nur Anspruch auf mein Grundgehalt oder auf eine durchschnittliche Zahlung? Und dann konnte mir meine Firma noch nicht beantworten wieviel Tage Urlaub mir dieses Jahr zustehen. Ich bekomme 29 Tage. Gehe am 25.03.10 in Mutterschutz (errechneter Geburtstermin 06.05) Ich hoffe Sie können mir bei diesen Fragen helfen. Ich würde gerne so viel wie möglich arbeiten, aber weder mich noch das ungeborene Baby zusätzlich belasten. Viele Grüße Sandra R.
Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 14:00